Frankfurt (ots) – (re) Am Samstag, dem 04.06.2017, um 22.15 Uhr alarmierte ein Zeuge die Polizei, nachdem er zuvor gesehen hatte, dass mehrere Personen am Kofferraum eines in der Niddastraße geparkten Audis standen und mit einem Gewehr hantierten.
Der 47 Jahre alte Zeuge hörte, wie die Waffe durchgeladen wurde und sah, dass sie anschließend in den Kofferraum gelegt wurde. Die Personen entfernten sich daraufhin von dem Auto.
Es folgten umfangreiche polizeiliche Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers des Leihwagens und schließlich die Öffnung des Kofferraums, in dem tatsächlich ein täuschend echt aussehendes Replikat eines AK 47-Sturmgewehrs lag.
Der 34 Jahre alte Fahrer des Audi und Eigentümer des Replikats konnte ermittelt werden und kam zu seinem Fahrzeug. Er wollte als „Gag“ für einen bevorstehenden Junggesellenabschied eines Kumpels Fotos von sich mit dem Waffennachbau machen. Zu diesem Zweck präsentierte er auch noch ein „Scheich“-Kostüm, welches ebenfalls im
Auto lag.
Bereits im April sorgte ein „FBI“-Stripper unnötigerweise für einen ähnlichen Einsatz (siehe hierzu unsere Meldung 160417-296).
Anscheinswaffen sind zunächst nicht von echten Waffen zu unterscheiden, so dass das Hantieren mit ihnen im öffentlichen Raum zwangsläufig Unbeteiligte in Aufregung versetzt und dadurch größere Polizeieinsätze notwendig macht.
Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt einen Verstoß gegen §42a des Waffengesetzes dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.