Wiesbaden – Die Polizei aus der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden berichtet von Vorkommnissen aus dem DIenstbezirk.
Motorradfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt
Wiesbaden, Bereich Schierstein, Frauenstein, L3441. 04.06.2016, 12:30 Uhr
(He) Am Samstagmittag wurde ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall auf der Landesstraße 3441 schwer verletzt und musste im Anschluss stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Der 51-jährige Motorradfahrer befuhr gegen 12:30 Uhr die L3441 aus Richtung Söhnleinstraße in Richtung Wiesbaden-Frauenstein. An der Anschlussstelle zur B42 beabsichtigte er nach links in Richtung Rüdesheim auf die Bundesstraße aufzufahren. Zeitgleich hatte eine 38-jährige Renault-Fahrerin die Bundesstraße an der Abfahrt Frauenstein verlassen und wollte nach links auf die L3441 auffahren. Hierbei übersah sie aus bisher ungeklärter Ursache den Motorradfahrer und es kam zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge. Der 51-Jährige verletzte sich bei seinem Sturz auf die Straße schwer. Ein Gutachter war vor Ort im Einsatz und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurden die beteiligten Fahrzeuge sichergestellt. Es entstand ein Gesamtschaden von circa 10.000 Euro.
Betrunken in die Schutzplanke – trotzdem Glück gehabt
Wiesbaden, Bundesstraße 54, Wiesbaden in Ri. Taunusstein, 05.06.2016, 07:50 Uhr
(He)Glück im Unglück hatten ein 42-jähriger Taunussteiner und auch andere Verkehrsteilnehmer gestern Morgen bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 54 zwischen Fasanerie und Taunusstein. Ersten Ermittlungen zufolge war der 42-Jährige in seinem PKW zu schnell und stark alkoholisiert in Richtung Taunusstein unterwegs. Gegen 07:50 Uhr verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, schlitterte über die Gegenfahrspur und krachte dort in die Schutzplanke. Von hier wurde der PKW wieder abgewiesen, rutschte zurück auf die Fahrspur in Richtung Taunusstein und kam dort zum Stillstand. Glück hatte der Taunussteiner, dass er bei dem Unfall unverletzt blieb und genau zum Unfallzeitpunkt kein Gegenverkehr herrschte. Bei einem Frontalzusammenstoß wäre es mutmaßlich nicht bei einem Sachschaden geblieben. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.