Landau – Im Zeitraum vom 20. bis zum 24. Juni 2016 erfolgt – vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen – auf den Landauer Friedhöfen durch einen Bausachverständigen die alljährliche Standsicherheitskontrolle an Grabmalen, die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben ist.
Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätte betraute Personen können an der Überprüfung gerne teilnehmen und den genauen Termin bei der Friedhofsverwaltung unter der Telefon-Nr. 06341 / 13-3251 erfragen. Sollten sich Beanstandungen ergeben, werden die Besitzer der Grabmale schriftlich benachrichtigt.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte für die Standsicherheit des Grabsteines und den sicheren Zustand der Grabanlage verantwortlich sind. Sie haften bei Unfällen und Schäden, die Folge mangelnder Standsicherheit sind.