Rhein-Neckar-Kreis – Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zahlt bereits Bürgerinnen und Bürgern, bei denen durch die Unwetterereignisse vom 28. Mai 2016 bis 30. Mai 2016 Schäden entstanden sind, finanzielle Soforthilfen aus. Diese Unwettersoforthilfen weitet das Land Baden-Württemberg nun auch auf die zwischen dem 30. Mai 2016 bis einschließlich 8. Juni 2016 entstandenen Schäden aus, berichtet der im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz zuständige Dezernent Christoph Schauder.
Die Hilfen werden bislang schon im Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz in der Außenstelle der Kreisbehörde in Ladenburg, Trajanstraße 66, sowie bei den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden Bammental, Eppelheim, Leimen, Neckargemünd, Schriesheim, Walldorf, Weinheim und Wiesloch bewilligt und ausbezahlt. Hinzu kommen ab sofort zwei neue Bewilligungsstellen bei den Bürgermeisterämtern in Helmstadt-Bargen und Neckarbischofsheim.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den genannten Kommunen werden gebeten, sich direkt an die Bürgermeisterämter vor Ort zu wenden. Für die übrigen Städte und Gemeinden werden die Anträge weiterhin durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bearbeitet. In diesen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an das Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz in Ladenburg zu wenden. Ansprechpartner dort ist Jürgen Blos, Tel. 06203 9306-7755.
Die Soforthilfen werden bis längstens 31. Juli 2016 gewährt. Die ausfüllbaren Antragsformulare für Privatpersonen, -haushalte und kleine Gewerbebetriebe sowie ein Informationsblatt stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de auf der Startseite in der Rubrik „Aktuelles“ zum Download bereit.