Darmstadt (rp) – Die Anzahl der von südhessischen Veterinärbehörden geahndeten Verstöße gegen Tierschutzvorschriften blieb im Vorjahr weiter auf hohem Niveau, so die Bilanz des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die 14 Tierschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks leiteten im Jahr 2015 insgesamt 188 tierschutzrechtliche Bußgeldverfahren ein, bei 25 besonders schwerwiegenden Tierschutzverstößen erfolgte eine Abgabe des Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Zwar wurde der Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen, doch hat sich der Tierschutzgedanke bei einigen Tierhalteren offenbar bis heute noch nicht durchgesetzt. So mussten auch im Sommer 2015 wieder halbtote Hunde aus überhitzten Autos befreit oder zurückgelassene Katzen aus Wohnungen oder von Balkonen gerettet werden, wo sie tagelang ohne Futter und Wasserversorgung eingesperrt waren. Mehrere Heimtiere wurden in behördliche Verwahrung genommen, weil sie von ihren Besitzern misshandelt oder unter untragbaren Bedingungen gehalten wurden, wie beispielsweise gleich 40 Katzen in einer nur 50 m2 großen Wohnung.
Auch in der Nutztierhaltung fanden Amtstierärzte und Tiergesundheitsaufseher teilweise untragbare Zustände vor. Mehrere landwirtschaftliche Tierhaltungen mussten aufgelöst werden, weil die Haltungsbedingungen im Stall und auf der Weide oder die Versorgung der Tiere nicht länger hingenommen werden konnten.
Ebenso wurde die Einhaltung der Vorschriften beim Transport landwirtschaftlicher Nutztiere im Vorjahr wieder in bewährt guter Zusammenarbeit mit der Polizei überwacht, vorwiegend auf den typischen Transitstrecken entlang der südhessischen Autobahnen. Zahlreiche kontrollierte Tiertransporte erwiesen sich dabei als mangelhaft. Beanstandet wurden unter anderem zu lange Transportzeiten, Mängel in der Unterbringung oder Versorgung der Tiere auf dem Fahrzeug, fehlende Befähigungsnachweise der Fahrer, unvollständig ausgefüllte Transportkontrollbücher oder der Transport von zu jungen Tieren. In mehreren Fällen wurde die Zwischendecke mehrgeschossiger Rindertransporter abgesenkt, um die maximale Fahrzeughöhe von vier Metern einzuhalten, was jedoch aufgrund der dann zu niedrigen Raumhöhe zu Prellungen oder Schürfwunden am Rücken der transportierten Tiere führte.
Beanstandungen gab es auch beim Transport und der Unterbringung von Zirkustieren. So wurden beispielsweise mehrere Zirkuselefanten nach dem Transport noch über lange Zeit in den Transportwagen gehalten, wo den Tieren viel zu wenig Platz zur Verfügung stand.
Geahndet wurden auch mehrere Verstöße gegen die Meldepflichten beim Ortswechsel von Zirkusbetrieben.
Oft ist Unkenntnis oder Nachlässigkeit der Tierhalter die Ursache für das Leiden der Tiere oder es wird aus Kostengründen auf notwendige tierärztliche Behandlungen verzichtet. Die eingeleiteten Bußgeld- und Strafverfahren offenbaren dabei nur die Spitze des Eisberges der täglichen Behördenarbeit.
Die Tierschutzbehörden sind bei einem zunehmenden Arbeitspensum dabei oftmals auch starker Kritik ausgesetzt. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid dankte daher heute allen südhessischen Amtstierärzten und Tiergesundheitsaufsehern für ihren Einsatz in diesem oft schwierigen Spanungsfeld. Gleichzeitig ermutigt sie alle Bürgerinnen und Bürger, beobachtete Missstände im Tierschutz unverzüglich bei den Veterinärbehörden zu melden, damit diesen schnellstmöglich nachgegangen werden kann.