Karlsruhe: 20.000 Euro nicht angemeldet, 4.000 Euro Strafe

Bargeldschmuggel kann teuer werden

Symbolbild Bargeldschmuggel (Foto: Zoll)
Symbolbild Bargeldschmuggel (Foto: Zoll)

Karlsruhe – Knapp 20.000 Euro hat der Zoll am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden bei einer
38-jährigen Restaurantbesitzerin aus Frankreich im Rahmen einer Ausreisekontrolle entdeckt, nachdem sie bereits für ihren Flug nach Istanbul eingecheckt und die Sicherheitskontrolle passiert hatte.

Dies kommt die Französin nun teuer zu stehen. 4.000 Euro Bußgeld sowie Kosten
in Höhe von 200 Euro hat das Hauptzollamt Karlsruhe im Rahmen des Ermittlungsverfahrens rechtskräftig festgesetzt und erhoben, weil die Reisende das Geld nicht beim Zoll angemeldet hatte.

Hintergrund:

„Bei Reisen aus oder in Länder außerhalb der EU (z.B. Türkei) sind Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anzumelden“,

so Matthias Götz, Leiter der Kontrolleinheit Zoll am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden.

„Im innergemeinschaftlichen Verkehr muss Bargeld und dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert ab 10.000 Euro den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen
mündlich angezeigt werden“

so Götz weiter.

Die Kontrollen dienen vor allem dazu, Geldwäsche zu bekämpfen und die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu verhindern.