Mainz – Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), Landesverband Rheinland-Pfalz, weist die Medienschelte des Leitenden Oberstaatsanwalts Hubert Ströber entschieden zurück.
„Die Unterstellung, mit der Berichterstattung über den Fall eines entflohenen Straftäters seien die ,im Umfeld des Verurteilten möglichst unbemerkt und effektiv’ durchgeführten Ermittlungen ,vereitelt worden’, ist ungeheuerlich.“
Damit reagiert der DJV Rheinland-Pfalz auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vom heutigen Freitag. Die Flucht eines Verurteilten am 07.06.2016 ist erst nach sieben Tagen bekannt geworden.
„Die Presse kommt – nach sieben Tagen Ermittlungsarbeit offenbar ohne greifbarer Ergebnisse – klar ihrer Aufgabe nach, im öffentlichen Interesse nachzufragen und auch zu hinterfragen“,
betont die Landesvorsitzende Andrea Wohlfart.
„Und zwar ohne vorher die Staatsanwaltschaft um Erlaubnis zu bitten.“
Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall fordert, dass sich der Rechtsausschuss des Landtags mit den Hintergründen der Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes beschäftigt.
„Es ist nicht Sache eines Landesbeamten, über Sinn und Unsinn journalistischer Veröffentlichungen öffentlich zu reflektieren. Medien haben auch in ermittlungstaktisch problematischen Situationen einen Auskunftsanspruch.“
Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal verlange anscheinend quasi grundsätzlich eine „Rücksprache“ mit der Ermittlungsbehörde vor Veröffentlichungen.
„Dies bedarf einer grundsätzlichen politischen Aufklärung“,
sind sich die beiden DJV-Vorsitzenden Überall und Wohlfart einig.