Heidelberg: Windrad-Standorte – gemeinsame öffentliche Sitzung der vier betroffenen Bezirksbeiräte am 23. Juni

Symbolbild Windkraftanlage (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild Windkraftanlage (Foto: Reinhard Schnell)

Heidelberg – Die Beratungen zum Thema Windenergie gehen in die nächste Phase: Am Donnerstag, 23. Juni 2016, um 19 Uhr treffen sich die vier betroffenen Bezirksbeiräte der Stadtteile Emmertsgrund, Boxberg, Kirchheim und Rohrbach. Die gemeinsame Sitzung im Bürgerhaus Emmertsgrund, Forum 1, 69126 Heidelberg, ist öffentlich. Bürgermeister Wolfgang Erichson leitet die Sitzung.

In den genannten vier Stadtteilen beziehungsweise in deren Nachbarschaft könnten potenzielle Standorte für Windräder ausgewiesen werden: Von den ursprünglich sieben möglichen Standorten auf Heidelberger Gemarkung sind noch Drei Eichen und Kirchheimer Mühle im Rennen.

Der Gemeinderat hatte im Februar 2016 einstimmig beschlossen, dass beim Nachbarschaftsverband beantragt werden soll, die vier Waldstandorte Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnkopf nicht als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Das Aus für den Standort Grenzhof Ost war jüngst von der Flugsicherung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gekommen. Der dortige Luftraum sei für Windräder ungeeignet, da er stark von Rettungshubschraubern frequentiert ist.

Vorschlag für das weitere Vorgehen entwickeln

Bei dem Termin werden die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung erläutert, die der Nachbarschaftsverband bereits am 7. Juni in Mannheim vorgestellt hatte. Die Gremien werden einen Vorschlag für das weitere Vorgehen entwickeln. Anschließend wird das Thema am Mittwoch, 29. Juni 2016, im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss behandelt und am Donnerstag, 21. Juli 2016, im Gemeinderat diskutiert. Bis 29. Juli 2016 gibt die Stadt Heidelberg eine Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ab.

Hintergrund: Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim derzeit (für 18 Mitgliedskommunen).

Bei den vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet (davon sieben Flächen in Heidelberg) geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, d.h. sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden. Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Es ist rechtlich jedoch nicht möglich, gar keine geeigneten Flächen für Windenergie auszuweisen.