Kaiserslautern (ots) – Eine routinemäßige Verkehrskontrolle ist einem Jugendlichen aus dem Landkreis am Sonntagabend zum Verhängnis geworden.
Der 17-Jährige war einer Polizeistreife gegen 22.15 Uhr mit einem Motorroller in der Pariser Straße aufgefallen. Als die Beamten das Zweirad stoppten, gab der junge Fahrer direkt an, weder Betriebserlaubnis noch Versicherungsnachweis bei sich zu haben. Auf die Frage nach dem Eigentümer des Rollers schwieg der Junge beharrlich und gab lediglich an, er habe den Schlüssel von einem Freund bekommen und den Roller mit dessen Einverständnis an sich genommen.
Über das Versicherungskennzeichen wurde der zuletzt eingetragene Halter und Nutzer des Zweirads ausfindig gemacht. Er berichtete, dass er den Fahrzeugschlüssel am Samstagabend während eines Einkaufs in einem Markt in der Pariser Straße verloren habe. Deshalb musste er den Roller auf dem Parkplatz stehen lassen und den Heimweg mit dem Taxi antreten.
Weil er den Schlüssel noch nicht wiedergefunden hatte, sei er seitdem nicht mehr auf dem Parkplatz gewesen. Von einer Nutzung durch einen 17-Jährigen wusste der junge Mann aus dem Stadtgebiet nichts.
Der Jugendliche, der mit dem Roller erwischt worden war, sieht sich deshalb nun einem Strafverfahren gegenüber. Es besteht der Verdacht, dass er den Roller gestohlen und unbefugt benutzt hat. Weil der 17-Jährige zudem nur eine Mofaprüfbescheinigung besitzt und nicht berechtigt ist, Kleinkraftrad zu führen, muss er sich auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Der Jugendliche wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinem Vater überstellt.