Kreis Germersheim – „Die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth am Rhein ist das wichtigste Infrastrukturprojekt unserer Region“, so Landrat Dr. Brechtel und fordert zum wiederholten Male, „dass endlich das Baurecht für die Errichtung der neuen Brücke hergestellt wird.“
Zuständig für die Schaffung des Baurechts sind die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die bereits im Jahr 2011 die entsprechenden Planfeststellungsverfahren für die Bauabschnitte auf der jeweiligen Landesseite eingeleitet haben. Landrat Dr. Brechtel fordert erneut, dass diese möglichst rasch zum Abschluss gebracht werden.
Brechtel appelliert an die beiden zuständigen Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, dieses wichtige Infrastrukturprojekt zügig voranzubringen.
„Beide Landesregierungen haben sich vor kurzem positiv zum Bundesverkehrswegeplan geäußert, in dem das Projekt 2. Rheinbrücke in oberster Priorität aufgeführt ist. Im neuen rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag wird die zweite Rheinbrücke bei Wörth erfreulicherweise einzeln benannt und die Umsetzung explizit zugesagt. Im baden-württembergischen Koalitionsvertrag taucht die 2. Rheinbrücke zwar nicht als Einzelprojekt auf, aber es wird bekräftigt, dass die im Bundesverkehrswegeplan als vorrangig eingestufte Vorhaben umgesetzt werden sollen, also auch die 2. Rheinbrücke. Damit haben beide Landesregierungen ausreichenden Handlungsauftrag, um die 2. Rheinbrücke umzusetzen. Im Interesse unserer prosperierenden Wirtschaftsregion erwarten wir, dass die Landesregierungen diesen Auftrag ernst nehmen und das Projekt 2. Rheinbrücke mit allen Kräften vorantreiben“,
so Landrat Dr. Brechtel.