Landau: 21.06.2016, 23.15 Uhr – Nach dem 2:0 Sieg der Türkei gegen Tschechien bildete sich in der Innenstadt ein Autokorso mit ca. 15 PKW. Der Konvoi fuhr mit Fahnen und hupend durch die Fußgängerzone.
Am Stiftsplatz warf eine Personengruppe mehrere Bierflaschen auf die vorbeifahrenden Fahrzeuge, wodurch diese beschädigt wurden. Die Fahrzeugnutzer nahmen daraufhin zu Fuß die Verfolgung der Werfer auf. Diese konnten jedoch unerkannt flüchten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmal auf folgendes hin:
- Wer mit seinem Fahrzeug an einem Autokorso teilnimmt, hat nicht automatisch Vorfahrt.
- Auch in Feierlaune und bei Schrittgeschwindigkeit gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
- Alkohol am Steuer und das Überfahren von roten Ampeln stellen Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten dar.
Verboten ist zudem:
- das Sitzen auf dem Autodach
- das Stehen in Fahrzeugen (Cabriolet, etc.)
- das Zufahren auf einzelne Personen oder Personengruppen
- das Hinauslehnen des Körpers aus den Seitenfenstern/dem Schiebdach
- das Einfahren in Bereiche, in denen Fußgängerverkehr herrscht.
Die Polizei wird keine rechtsfreien Räumen dulden und alle Straftaten sowie Verkehrsgefährdungen und grobe Verkehrsverstöße konsequent ahnden. Die Teilnehmer der Autokorsos müssen die Beeinträchtigung Dritter auf ein zumutbares Maß minimieren.