Mainz – In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Landtag Rheinland-Pfalz zwei Fusionsgesetze im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform I auf den Weg gebracht.
Mit dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Heidesheim in die Stadt Ingelheim und der Schaffung einer neuen Verbandsgemeinde Oberes Glantal stehen damit die ersten beiden Vorhaben der neuen Legislaturperiode auf der Tagesordnung.
Nina Klinkel aus dem Wahlkreis Ingelheim am Rhein begrüßte den geplanten Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Heidesheim in die Stadt Ingelheim:
„Dem geplanten Zusammenschluss ging eine breite Beteiligung der kommunalen Gremien sowie der Bürgerinnen und Bürger voraus. Es wurden über Jahre zum Teil intensive Debatten geführt. Fest steht: Der Landtag wird mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf den mehrheitlichen Willen der Region umsetzen. Der Weg für eine gute Zukunft der Stadt Ingelheim mit ihren neuen Stadteilen Heidesheim und Wackernheim ist geebnet. Ingelheim und die VG Heidesheim verbindet bereits vieles: Es besteht eine intensive historische Beziehung. Schülerinnen und Schüler besuchen die gleichen weiterführenden Schulen in Ingelheim, das Vereinsangebot wird wechselseitig genutzt. Die Straßen-, Schienen und ÖPNV-Verbindungen sind sehr gut. Ich bin überzeugt: Mit der Fusion werden diese Bindungen zum Nutzen aller weiter wachsen.“
Der zuständige Abgeordnete Jochen Hartloff aus Kusel sagt:
„Mit dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zur neuen VG Oberes Glantal sind alle Verbandsgemeinden im Kreis Kusel fusioniert. Es ist vorbildlich, dass die Verantwortlichen vor Ort im Dialog mit der Bevölkerung im Rahmen der Kommunalreform konstruktiv mitgearbeitet haben. Es freut mich, dass der Gesetzentwurf parteiübergreifend mitgetragen wird und eine schnelle Umsetzung in Aussicht steht.“
Zum Hintergrund: Mit den Landtagsbeschlüssen im Februar 2016 zur Fusion der Verbandsgemeinden Kusel/Altenglan, Hettenleidelheim/Grünstadt-Land (VG Leininger Land) und Betzdorf/Gebhardshain sind bis zum Ende der vergangenen Wahlperiode insgesamt 23 Fusionsgesetze im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform I beschlossen worden. Grundlage dieser Fusionen sind das erste und zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform aus dem September 2010. Diese erste Stufe der KVR nimmt die kommunale Ebene der Verbandsgemeinden und der verbandsfreien, kreisangehörigen Gemeinden in den Blick.