Bad Kreuznach – Durch die starken Regenfälle in den letzten Wochen wurden in einigen Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach erhebliche Schäden verursacht. Der Landkreis Bad Kreuznach weist darauf hin, dass über das Land Rheinland-Pfalz sogenannte „staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden“ möglich sind.
Diese Finanzhilfen können nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden bei existenzgefährdenden Schäden für Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gewerbebetrieben und Privatpersonen gewährt werden. Privatpersonen können innerhalb von einem Monat einen entsprechenden Antrag über die örtlichen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen stellen. Der Vordruck kann auf der Homepage des Landkreises unter: www.kreis-badkreuznach.de/neuigkeiten heruntergeladen werden.
Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Gewerbebetriebe erfolgt in Kürze die Information über das Antragsverfahren.