Rheinland-Pfalz – Am 21. und 22.Juni 2016 führten rund 2.600 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durch.
Dabei wurden über 20.600 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und nahezu 640 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen erstreckten sich insbesondere auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, illegale Ausländerbeschäftigung, Leistungsbetrug, Lohnsplitting, Scheinselbständigkeit und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Insgesamt hat der Zoll 46 Ermittlungsverfahren, davon 12 Straf- und 34 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet. Gegenstand der Strafverfahren sind Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Leistungsmissbrauch (Betrug). Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich Meldepflichtverletzungen, die Nichtmitführung von Ausweispapieren sowie die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung.
In rund 1.500 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich, weil sich unter anderem Anhaltspunkte auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Scheinselbständigkeit und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben.