Deutschland – Ein Drittel der anspruchsberechtigen Pflegebedürftigen weiß nicht, dass ihnen beim Umbau von Haus oder Wohnung ein Zuschuss von der Pflegekasse zusteht, das geht aus dem Pflegereport der BARMER GEK hervor. Möglicher Weise wird diese Wissenslücke mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen dritten Pflegestärkungsgesetz geschlossen, denn das es sieht unter anderem eine bessere Beratung von Pflegebedürftigen vor.
Um die Pflege daheim zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern, zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, doch viele scheinen das nicht zu wissen. Laut BARMER GEK Pflegereport haben im Jahr 2014 nur von 3,7 Prozent des Anspruchsberechtigten diese Förderung auch genutzt.
„Natürlich hat nicht jeder Anspruchsberechtigte auch tatsächlich Bedarf an einer Umbaumaßnahme, weil sie beispielsweise in einer barrierefreien Wohnung leben. Aber ein Drittel der Befragten gab an, keinen Antrag gestellt zu haben, weil sie nichts von ihrem Recht wussten“,
sagt BARMER GEK Landesgeschäftsführer Winfried Plötze.
Stationäre Pflege, weil die Wohnung nicht barrierefrei ist
Etwa 20 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland sind altengerecht. Laut BARMER GEK Pflegereport ist die Hälfte aller Haushalte, in denen mindestens eine pflegebedürftige Person lebt, nicht barrierefrei. Plötze:
„Das ist insofern tragisch, weil ein nicht altengerechtes Wohnumfeld auch dazu führt, dass Menschen im Heim landen. Etwa, weil der Einstieg in die Dusche zu hoch oder eine Tür zu schmal für den Rollator ist. In solchen Fällen könnten Umbaumaßnahmen einen Heimaufenthalt vermeiden.“
Ein Umbau der Dusche ist laut BARMER GEK die häufigste Umbaumaßnahme, gefolgt von Treppenlift und Handlauf.
Schon jetzt besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung
Schon jetzt hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, die von den Pflegekassen und Pflegestützpunkten durchgeführt wird. Viele Informationen rund um das Thema Pflege liefert auch die Webseite der BARMER GEK unter www.barmer-gek.de/pflege.