Kaiserslautern (ots) – Er sei beraubt worden, hatte ein Mann aus dem Stadtgebiet vor rund drei Monaten behauptet und bei der Polizei Anzeige erstattet.
Bei den Ermittlungen stellte sich jetzt heraus: Das war gelogen! Deshalb sieht nun der 32-Jährige selbst einem Strafverfahren entgegen. Der Vorwurf: Vortäuschen einer Straftat!
Im März hatte der Mann bei der Polizei zu Protokoll gegeben, er sei am frühen Morgen nach durchzechter Nacht auf dem Heimweg von zwei Unbekannten angesprochen und nach der Uhrzeit gefragt worden. Als er sein Mobiltelefon aus der Tasche holte, um dort die Uhrzeit abzulesen, sei es ihm von einem der Täter entrissen worden. Den Schaden hatte der 32-Jährige mit 800 Euro angegeben.
Knapp zwei Monate später – Mitte Mai – machten die Ermittler das „geraubte“ Handy ausfindig; es befand sich inzwischen im Besitz einer 22-jährigen Frau aus dem Landkreis. Sie gab an, das Smartphone im Schalterraum einer Bank gefunden zu haben. Dort habe das Gerät neben einem Geldautomaten gelegen, und sie habe es an sich genommen. Die weiteren Ermittlungen bestätigten die Version der jungen Frau.
Als die Beamten den 32-Jährigen jetzt mit den neuen Erkenntnissen konfrontierten, wollte er sich plötzlich nicht mehr dazu äußern. Das Strafverfahren gegen ihn ist eingeleitet.
Auch die 22-Jährige muss mit einer Strafanzeige rechnen – der Grund: Fundunterschlagung! Sie hätte das gefundene Handy nicht einfach behalten dürfen.