Mainz (ots) – Gestern und vorgestern wurde eine 74-jährige Seniorin aus Mainz mehrfach von Betrügern angerufen.
Zunächst gaben sie sich als Staatsanwaltschaft Düsseldorf aus und teilten mit, dort werde ein Verfahren gegen sie geführt. Sie müsse 5000 Euro bezahlen, um ein sonst drohendes und kostspieliges Gerichtsverfahren abzuwenden. Hintergrund sei ein Gewinnspiel, bei dem sie gewonnen habe, aber immer noch nicht die Vorabgebühren bezahlt habe. Wenn sie die 5000 Euro (die angebliche Gebühr plus Verwarn- und Folgekosten etc.) begleichen würde, könnte man ihr auch die angebliche Gewinnsumme von 87.000 Euro auszahlen.
Die Mainzerin witterte sofort den Betrug und lehnte ab. Kurz darauf meldete sich erneut jemand bei ihr und versuchte sie aus Sicht einer Rechtsschutzversicherung zur Zahlung des Geldes zu bewegen. Als die Mainzerin darauf hinwies, schon einen Anwalt zu haben und Akteneinsicht forderte, gingen die Betrüger zum Schein darauf ein und ließen sich die Erreichbarkeit ihres Anwalts geben. Am nächsten Tag (29.6.) riefen die Betrüger wieder an und behaupteten, ihr Anwalt hätte die Akten eingesehen und sei einverstanden, sie könne bezahlen. Jetzt reichte es der Mainzerin und sie erstattete Anzeige.
Dies ist schon eine sehr dreiste Form des Betrugsversuchs. Neben der Einschüchterung mit einem angeblich drohenden Gerichtsverfahren, den vorgetäuschten Telefonnummern (im Display der Mainzerin erschien die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Call ID-Spoofing) und der Gewinnversprechung haben die Betrüger die Frau auf vielfältige Weise angelogen. Zum Glück war die Mainzerin juristisch versiert und glaubte zu keinen Zeitpunkt die Geschichte.
TIPP: Niemals auf Geldforderungen dieser Art eingehen. Rückversichern Sie sich immer bei jemandem Ihres Vertrauens, bei der Polizei oder beim Verbraucherschutz.