Kaiserslautern (ots) – Die Polizei hat am Donnerstagnachmittag in einem Waldstück im westlichen Stadtgebiet die Leiche eines 5-jährigen Mädchens gefunden, nachdem die Mutter des Kindes die Beamten zum Fundort geführt hatte.
Ein Streifenteam war am Nachmittag im Rahmen einer Unterstützung des Jugendamtes der Stadt Kaiserslautern in einer Wohnung im westlichen Stadtgebiet, wo drei Geschwister – neben dem 5-jährigen Mädchen noch ein vier Jahre alter Junge und ein 7-jähriges Mädchen – möglicherweise in Obhut genommen werden sollten, weil der Verdacht einer Kindesmisshandlung bestand.
Ein entsprechender Hinweis war aus dem Bekanntenkreis gekommen. Dabei trafen die Mitarbeiter des Jugendamtes das 5-jährige Mädchen allerdings nicht an. Nach einer eindringlichen Befragung durch die Polizei gab die aus Pirmasens stammende 35-jährige Mutter an, dass das Kind am vergangenen Samstag nach einem Sturz verstorben sei, als es sich zusammen mit seinen Geschwistern in der Wohnung von Bekannten – einer 24-jährige Frau und einem 30 Jahre alter Mann – im westlichen Stadtgebiet von Kaiserlsautern aufgehalten hat.
Anschließend habe sie die Leiche wegen der möglichen Unannehmlichkeiten mit dem Jugendamt zusammen mit dem 30-jährigen Bekannten in einem Waldstück im Bereich Hohenecker-/Leipziger Straße vergraben.
Die Leiche wurde sichergestellt und wird am Freitag im rechtsmedizinischen Institut in Mainz obduziert. Alle drei Personen, die zu den Geschehnissen bei ihren ersten Befragungen unterschiedliche Angaben gemacht haben, wurden festgenommen – ihre Vorführung vor den Haftrichter ist für den heutigen Freitag vorgesehen.
Nähere Angaben zur Todesursache des Mädchens oder einem Tathergang sowie zu Hintergründen sind derzeit noch nicht möglich. Die Ermittlungen dauern an. Über das vorläufige Ergebnis der Obduktion und der Vorführung wird zu gegebener Zeit eine weitere Presseerklärung erfolgen.
Update 15:50 Uhr
Inzwischen hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern gegen die drei Beteiligten Untersuchungshaftbefehle erlassen. Es handelt sich um die 35-jährige Mutter des verstorbenen Kindes und die beiden Bekannten, eine 24-jährige Frau und einen 30-jährigen Mann, denen das Kind zum Zeitpunkt der Geschehnisse zur Aufsicht anvertraut war.
Den drei Personen wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen, da die beiden Bekannten und die später hinzugekommene Mutter nichts unternommen hätten, obwohl das Kind in einem lebensbedrohlichen Zustand war. Wie das Kind in diesen Zustand gekommen ist, ist auch nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis noch unklar. Die Ergebnisse des ausführlichen Obduktionsgutachtens sind abzuwarten.
Haftgründe sind bei allen drei Personen Fluchtgefahr und die Schwere der Tat.
Die Mutter hat vor der Ermittlungsrichterin ihre polizeilichen Angaben bestätigt. Die beiden anderen Beschuldigten haben von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Die Ermittlungen laufen.