Heidelberg – Eine gute Nachricht für alle Käufer von Elektro- und Hybridautos: Der Umweltbonus des Bundes, der den Kauf eines geeigneten Fahrzeugs mit bis zu 4.000 Euro fördert, kann ohne Einschränkung umgesetzt werden.
Die Europäische Kommission hat jetzt entschieden, dass die Kaufprämie zur Förderung der Elektromobilität beihilferechtlich unbedenklich ist. Für die Stadt Heidelberg bedeutet das: Die bisherige Förderung für Elektro- und Hybridautos im Rahmen des Programms „Umweltfreundlich mobil“ wird teilweise ausgesetzt, da eine Mehrfachförderung nicht möglich ist.
Vorreiterrolle der Stadt Heidelberg
„Die Stadt Heidelberg hat schon vor über zehn Jahren Kaufanreize für umweltfreundliche Mobilität gesetzt und damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Es ist erfreulich, dass dieses Prinzip nun bundesweit Schule gemacht hat“,
erklärt Wolfgang Erichson, Bürgermeister für Umwelt, Integration und Chancengleichheit. Mit ihrem Programm „Umweltfreundlich mobil“ fördert die Stadt bereits seit 2005 den Kauf von Elektro-, Hybrid- und Erdgasfahrzeugen. Bislang wurden bei einem Neukauf eine Kaufprämie von jeweils 1.000 Euro, bei Gebrauchtwagen 400 Euro gezahlt. Insgesamt wurden so rund 270 Käufer unterstützt – zuletzt mit deutlich steigender Tendenz.
Heidelberger Förderung setzt nur in Teilbereichen aus
Um entsprechend den städtischen Fördergrundsätzen eine Mehrfachförderung zu vermeiden, wird die städtische Förderung für alle Elektro- und Plugin-Hybrid-Fahrzeuge, die bereits nach dem Umweltbonus des Bundes eine Kaufprämie erhalten, nun ausgesetzt. Wer also beim Kauf eines Fahrzeugs von der Bundesförderung profitiert, kann nicht zusätzlich noch städtische Fördergelder erhalten. Die Stadt Heidelberg fördert aber weiterhin den Kauf von Hybrid-Fahrzeugen ohne externen Batterie-Ladeanschluss sowie von Erdgasfahrzeugen, da diese Fahrzeugtypen im Förderprogramm des Bundes keine Berücksichtigung finden. Die vollständigen Förderrichtlinien des Heidelberger Programms „Umweltfreundlich mobil“ und die Antragsformulare gibt es unter www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Foerderprogramm+Umweltfreundlich+mobil2.html
Umweltbonus des Bundes: bis zu 4.000 Euro
Die Förderung des Bundes gilt rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab dem 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. Der Umweltbonus wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Damit zahlt der Bund eine Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-In Hybride. Wichtig ist, dass das Basismodell des zu fördernden Elektroautos im Netto-Listenpreis unter 60.000 Euro kostet. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.