Bischweier / Karlsruhe – Die Kronospan GmbH hat Ende April 2016 für das Spanplattenwerk in Bischweier einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung um drei Jahre bis zum 28. Februar 2020 gestellt. Kronospan begründet den Antrag insbesondere mit der Änderungsgenehmigung für die Modernisierung der Holzaufbereitung für das Spanplattenwerk in Bischweier vom 30. März 2016 und der damit verbundenen nachträglichen Anordnung.
Hintergrund des Antrags ist, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt, wenn die Anlage drei Jahre lang nicht in Betrieb war. Dies trifft auf das aktuell außer Betrieb stehende Spanplattenwerk in Bischweier zu. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung würde folglich mit dem Ablauf des 28. Februars 2017 erlöschen, sofern der Betrieb bis zu diesem Zeitpunkt nicht wieder aufgenommen worden wäre.
Die nachträgliche Anordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 30. März 2016 sieht jedoch vor, dass die Kronospan GmbH den Betrieb nicht wieder aufnehmen darf, ohne zuvor ein Maßnahmen- und Sanierungskonzept für die bestehende Anlage erstellt und dann auch umgesetzt zu haben. Damit hat das Regierungspräsidium Karlsruhe sichergestellt, dass die Produktion am Standort Bischweier erst dann wieder aufgenommen wird, wenn die Anlage die bisher schon genehmigten Emissions- und Immissionsgrenzwerte einhalten kann.
Die Kronospan GmbH begründete ihren Verlängerungsantrag nun damit, dass die Umsetzung der nachträglichen Anordnung bis zum 28. Februar 2017 nicht zu schaffen sei und man deshalb mehr Zeit benötige. Das Unternehmen hat einen detaillierten Zeitplan vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass die Umsetzung zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Begründung und der vorgelegte Zeitplan sind aus Sicht des Regierungspräsidiums schlüssig. Deshalb wurde dem Verlängerungsantrag stattgegeben.