Kaiserslautern (ots) – Am Dienstagnachmittag musste ein 13-Jähriger sein Hoverboard oder auch Self-Balance-Board der Polizei übergeben.
Der Jugendliche ist damit auf dem Bürgersteig in der Richard-Wagner-Straße gefahren. Da das Board schneller als 10 Stundenkilometer fährt und daher als Kraftfahrzeug gilt, muss es zugelassen sein um im öffentlichen Verkehr gefahren werden zu dürfen. Darüber hinaus muss der Fahrer eines solchen Boards sogar über eine Fahrerlaubnis verfügen. Das Hoverboard wurde von den Beamten sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Die bis zu 1.000 Euro teuren Boards haben zwei parallel verlaufende Reifen, eine Standfläche mit Gleichgewichtsstabilisierungssystem und werden über einen Elektromotor durch Kippen der Füße gesteuert. Diese Fahrzeuge können eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen. Da sie daher schneller als 6 km/h fahren, fallen die Geräte unter die Fahrzeug -Zulassungsverordnung und müssten daher versichert und zugelassen werden. Die Boards sind daher im öffentlichen Verkehrsraum verboten und dürfen in Deutschland nur auf privatem Gelände benutzt werden.