Neustadt an der Weinstraße – Jedes Jahr sieht es in der „grünen Jahreszeit“ ähnlich aus: An zahlreichen Stellen im gesamten Stadtgebiet treten Probleme mit Bewuchs auf, der von Grundstücken in den Gehweg- und Straßenbereich überhängt. Hierdurch wird unter anderem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Im Interesse aller Mitbürger und Verkehrsteilnehmer sollten Haus- und Grundstücksbesitzer daher dafür Sorge tragen, dass über Fahrbahnen und Bürgersteigen stets ein ausreichendes, so genanntes Lichtraumprofil vorhanden ist.
Folgendes ist besonders zu beobachten: Durch in den Gehweg ragende Bäume und Sträucher werden Passanten veranlasst, auf die Straße zu treten und müssen sich hierbei unnötigen Gefahren aussetzen.
Dort, wo Zweige und Äste bis in die Fahrbahnen ragen, werden größere Fahrzeuge wie Busse, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge oder die Feuerwehr am Fortkommen gehindert oder es kann zu Schäden an Lackierung, Spiegeln und Aufbauten der Fahrzeuge kommen.
Zugewachsene Verkehrszeichen können zu kritischen Situationen führen, welche im schlimmsten Fall schwere Unfälle nach sich ziehen können.
Teilweise rundum eingewachsene Straßenleuchten tragen dazu bei, dass ganze Straßen- und Gehwegpartien buchstäblich im Dunkeln bleiben.
Für ein ausreichendes Lichtraumprofil muss Bewuchs über Gehwegen mindestens 2,50 bis 3 Meter hoch entfernt werden. Im Bereich von Straßen dürfen bis in eine Höhe von mindestens 4,50 bis 5 Meter Äste und Zweige nicht in den Verkehrsraum ragen. Damit es nicht zu Schäden an überstehenden Aufbauten und Spiegeln kommt, muss dieses freie Lichtraumprofil unbedingt bis 50 Zentimeter hinter dem Fahrbahnrand hergestellt werden. Sichtbehindernder Bewuchs im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen oder Bewuchs, der Verkehrszeichen verdeckt, muss regelmäßig zurückgeschnitten werden. Gleiches gilt für Straßenleuchten, welche ebenfalls freizuhalten sind.