Ludwigshafen / Berlin – Heute hat der Deutsche Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Bundestagsabgeordnete und Ehrenvorsitzende der Frauen Union, begrüßt die Regelungen, die den Schutz vor allen Formen sexueller Gewalt und die sexuelle Selbstbestimmung auf eine neue Ebene stellen.
Maria Böhmer:
„Der unermüdliche Einsatz der Frauen Union hat sich bezahlt gemacht. Ab heute wird jede Frau besser davor geschützt, sexuell belästigt, genötigt oder vergewaltigt zu werden. Diese Reform setzt ein klares Zeichen: Gewalt gegen Frauen bleibt nicht ohne Folgen.“
Die Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen/Frankenthal verweist auf die Kernpunkte der Reform:
- Alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden, werden unter Strafe gestellt. Dazu ist in § 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) ein Grundtatbestand eingeführt worden, der das Prinzip „Nein heißt Nein“ umsetzt.
- „Grapschen“ ist strafbar. Der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung gilt auch für den Griff in den Schritt oder an die Brust einer Frau.
- Opfer sind bei sexuellen Übergriffen aus einer Gruppe heraus besonders schutzlos. Jeder, der sich an einer solchen Gruppe beteiligt, wird in Zukunft auch zur Verantwortung gezogen. Dies ist auch eine Reaktion auf die Ereignisse der letzten Silvesternacht.
- Menschen mit Behinderungen werden im Sexualstrafrecht in gleicher Weise umfassend geschützt.
- Die Ausweisung von straffälligen Ausländern bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§177 StGB) wird erleichtert.