Lambsheim – Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte am 07.07.2016 in der Hinterstraße in Lambsheim einen dort ordnungsgemäß geparkten Fiat Seicento mit Ludwigshafener-Kennzeichen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wurde eingeleitet.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb jeden Unfall bei der Polizei zu melden.