Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute nach einer sechsstündigen Verhandlung die Bewährung des am 21. Januar 2016 gegen Eintracht Frankfurt verhängten Zuschauerteilausschlusses widerrufen. Somit muss die erste Bundesligapartie der neuen Saison gegen den FC Schalke 04 am 27. August 2016 (15.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Von der Sperrung ist der Block 40 in der Westtribüne / Unterrang betroffen.
Für diesen Bereich wurde zudem ein weiterer Zuschauer-Teilausschuss auf Bewährung ausgesprochen. Dieser wird nur vollzogen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Zudem hat die Eintracht Frankfurt Fußball AG eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwandt werden können, zu entrichten. Geahndet wurde mit dem Urteil Zuschauerfehlverhalten in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen zwischen den dem 13. Februar und dem 23. Mai 2016. Von einer Verlängerung des Verbots von Blockfahnen oder Choreographien sah das Sportgericht ab.
Axel Hellmann, Vorstandsmitglied der Eintracht Frankfurt Fußball AG, sieht in dem Urteil einen deutlichen Fingerzeig:
„Wir haben dem Sportgericht überzeugend dargelegt, warum wir Kollektivstrafen – gerade bei einem Klub wie Eintracht Frankfurt – für das falsche Sanktionsmittel halten. Dennoch muss allen bewusst sein, dass wir das Urteil auch als klare Mahnung zu verstehen haben, dass gerade mit Blick auf das Abbrennen von Pyrotechnik das Ende der Fahnenstange erreicht ist und wir unter besonderer Beobachtung stehen.“
Über das Abwicklungsprocedere für Inhaber von Eintrittskarten für Block 40 zum Heimspiel gegen den FC Schalke 04 wird Eintracht Frankfurt in Kürze informieren.