Karlsruhe (ots) – Am Dienstag, 12.07.2016, fand in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr im Rheinhafen Karlsruhe eine Kontrolle von Fahrzeugen statt, die als Abfalltransporte durch ein „A“-Schild gekennzeichnet sind oder vermutlich Abfälle transportieren könnten.
Beteiligt waren neben Polizisten der Wasserschutzpolizei-Stationen Karlsruhe und Mannheim auch Beamte des Verkehrsdienstes Karlsruhe, der Polizeihundeführerstaffel Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Sicherheitskooperation Beamte des Hauptzollamtes Karlsruhe. Tatkräftig unterstützt wurden die Einsatzkräfte hierbei von den zuständigen Behördenvertretern.
Die gemeinsame Kontrollaktion verlief sehr erfolgreich. So konnten insgesamt 37 Lastkraftwagen und Kleintransporter überprüft werden, nahezu jedes Fahrzeug musste beanstanden werden. Es wurden zahlreiche Verstöße im Ordnungswidrigkeitenbereich festgestellt, die sowohl Verfehlungen im Abfall- und Verkehrsrecht, wie auch im Gefahrgutrecht darstellen. Darüber hinaus mussten gegen sechs Verkehrsteilnehmer Strafverfahren eingeleitet werden, die nach Abschluss der Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Gegen zwei Personen ergab sich der Verdacht der Schwarzarbeit.
Hintergrund der Kontrollaktion ist die Tatsache, dass häufig Abfälle – vor allem metallischer Art und zahlreiche Elektroaltgeräte – bei Sperrmüllsammlungen durch Personen eingesammelt werden, die hierfür nicht über die entsprechende Anmeldung bzw. Erlaubnis der Behörde verfügen und sie dann rechtswidrig gegen Entgelt bei Abfallbetrieben im Rheinhafen Karlsruhe abgeben. Die Sammlung derartiger Abfälle ist jedoch den öffentlichen Entsorgungsträgern vorbehalten und daher ohne entsprechende behördliche Nachweise untersagt. Den Kommunen entsteht durch dieses Fehlverhalten jährlich hohe Einnahmeverluste. Es sind daher für den weiteren Verlauf des Jahres noch weitere Kontrollaktionen durch die Polizei geplant.