Kuhardt / Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 42-jährigen Mann aus dem Kreis Germersheim Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Landau erhoben.
Dem Mann wird zur Last gelegt, am 27.02.2016 in Kuhardt versucht zu haben, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in dem ehemals gemeinsam bewohnten Anwesen heimtückisch zu töten, indem er ihr – für die Frau völlig überraschend – mit einem Hammer mehrere wuchtige Schläge auf den Kopf versetzte. Nachdem sich die Frau von dem Angeschuldigten losreißen konnte, soll er sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen verfolgt und weiter mit dem Hammer auf sie eingeschlagen haben. Auch als es der Frau gelungen war, über die Straße in den Hof eines Nachbargrundstücks zu fliehen, soll er ihr gefolgt sein und soll sie sodann so lange gewürgt haben, bis ein Passant, der durch die Hilfeschreie der Frau auf das Geschehen aufmerksam geworden war, den Angeschuldigten von seinem Opfer trennen konnte. Die Frau erlitt durch die Schläge mit dem Hammer schwere Kopfverletzungen.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Begehungsweise aus, da die Frau, als der Angeschuldigte auf sie losging, nicht mit einem Angriff rechnete und der Angeschuldigte die Schutzlosigkeit seines Opfers ausnutzte.
Der Angeschuldigte machte bei seiner Vernehmung im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Rechtliche Hinweise:
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Das Landgericht Landau hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.