Neustadt an der Weinstraße – Zum Beginn der Sitzung begrüßte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler das neue Stadtratsmitglied Jonas-Luca König (Bündnis 90/Die Grünen). Er folgt Caroline Blarr nach, die ihr Mandat aus beruflichen Gründen zum 30. Juni niedergelegt hat.
Frank Scherzer ist neuer Lehrervertreter für Grundschulen im Schulträgerausschuss. Er war bisher Stellvertreter und rückt für Silke Schick nach, die nicht mehr als Leiterin in der Grundschule Lachen-Speyerdorf tätig ist. Die SPD-Stadtratsfraktion hatte Scherzer als Nachfolger vorgeschlagen.
Auf der Tagesordnung stand darüber hinaus die Stellungnahme der Stadt zum Verfahren der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Ordenswald gegenüber der SGD Süd. Nach Auslaufen der Wasserschutzgebietsverordnung Ordenswald von 1973 soll eine Neuausweisung erfolgen, um die Trinkwassergewinnung auch für die Zukunft in Qualität und Quantität zu sichern. In der Bewertung heißt es unter anderem: Die Stadt Neustadt bittet die SGD Süd, auf die Ausweisung einer Wasserschutzgebietszone III B zu verzichten und stattdessen durch Schaffung eines landwirtschaftlichen Kooperationsgebiets unter Federführung des DLR und Beteiligung der Bauern- und Winzerschaft einen vergleichbaren beziehungsweise effektiven Schutz durch Kooperation statt durch Zwang zu erreichen. Außerdem wird eine Begrenzung auf 30 Jahre gefordert sowie das Durchführen einer Info-Veranstaltung.
Beschlossen wurde außerdem eine geänderte Maßnahmenliste für das kommunale Investitionsprogramm 3.0. Hintergrund ist das im Juni 2015 in Kraft getretene Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, wonach der Bund über die Länder finanzschwachen Kommunen zwischen 2015 und 2018 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Neustadt wurden rund 2,1 Millionen Euro zugeteilt, die Förderquote beträgt 90 Prozent. Die bisherige Liste umfasste auch die Beschaffung eines neuen Verkehrsrechners, dessen Anschaffung zurückgestellt wurde, so dass alternativ die Erneuerung der Belüftungsanlage im Saalbau sowie der Kauf einer Kindertagesstätte vorgeschlagen werden. Alle Arbeiten müssen bis Ende 2018 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Das Gremium stimmte zudem der Verlagerung der Berufsschulklassen der Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter sowie der Fachpraktikanten in diesem Bereich von der BBS Kaiserslautern nach Neustadt an der Weinstraße zu. Die Umlegung wird von der BBS Neustadt begrüßt. Hintergrund sind nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) rückläufige Schülerzahlen. Im gleichen Zug wurden die Schulbezirke neu zugeschnitten.
Für den Bebauungsplan „Schlachthof-Speyerdorfer Straße“ wurde zudem eine Änderung beschlossen. Sie soll die Entwicklung der rund fünf Hektar großen Gewerbebrache, auf der der ehemalige Sulo-Betrieb stand, ermöglichen. Geplant ist die Umnutzung des Geländes von Gewerbe zu Wohnen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob unter den gegebenen Umständen Kleingewerbe angesiedelt werden kann. Die neuen Eigentümer sind der Stadt sehr gut von der erfolgreichen Konversionsmaßnahme „IBAG-Gelände“ bekannt. Die geplante Gebietserschließung für den motorisierten Verkehr soll über die Industriestraße und die Speyerdorfer Straße erfolgen. Durch die Art der Führung der Erschließungsstraße sowie den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich wird diese jedoch als Umgehungsstrecke der Schlachthofstraße unattraktiv gestaltet. Den Belangen des Fußgänger- und Radverkehrs soll durch eine differenzierte Wegeführung mit Anschluss an das vorhandene Netz Rechnung getragen werden.
Zum Thema „Verkehrsführung der B39 in der Weststadt“ beschloss der Stadtrat – aufbauend auf Verkehrsuntersuchungen und Empfehlungen des Planungsbüro R+T – folgendes:
1. Der Verkehr der B 39 im Bereich zwischen Talpost im Westen und Oberer Hauptstraße im Osten soll auch künftig auf den bestehenden Trassen Talstraße und Amalienstraße verbleiben.
2. Die Verwaltung möge – in Abstimmung mit dem LBM – die Möglichkeiten zu einer umfeldverträglichen Einbettung des Verkehrs (hinsichtlich Lärm, Trennwirkung, Verkehrssicherheit für alle Mobilitätsarten, etc.) bei künftigen Umbaumaßnahmen ausschöpfen.
3. Diese Vorgaben werden der weiteren Bearbeitung der Sanierungsrahmenplanung für die Weststadt zugrunde gelegt.
4. Die Verwaltung möge auch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Amalienstraße Süd“ prüfen.
Begründung: Am 10. September 2015 hatte der Hauptausschuss die Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung für die Weststadt beschlossen. Kernaufgabe darin war zu klären, wie der Verkehr der B 39 nach dem ablehnenden Bürgervotum zur Verkehrsverlagerung an die Gleise (aus dem Jahr 2013) künftig geführt werden soll.
Vier Verkehrsführungsvarianten lagen für den Bereich der Weststadt – als Ergebnis der Ideenmesse B 39 – vor. Sie wurden einer eingehenden Prüfung unter verkehrlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten unterzogen.
Diese Varianten waren:
a) Innenstadtring (Einbahnstraßenführung der B 39 zwischen Talpost im Westen und Einmündung Schillerstraße im Osten);
b) Bahnparallele Führung der B 39 südlich der Amalienstraße (und Rückführung in die alte Trasse auf der Höhe des LIDL-Marktes);
c) Öffnung der Amalienstraße für den Zweirichtungsverkehr;
d) Erhalt (und Optimierung) des Status Quo (bestehendes Einbahnstraßensystem).
In einer Ergebnispräsentation hatten die Bürger und Stadtratsmitglieder am 1. Juni 2016 die Möglichkeit, die Prüfergebnisse und Empfehlungen zu diskutieren. Zuvor gab es bereits am 19. November 2015 einen Bürgerbeteiligungstermin als Auftakt zur Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung. Diese neuen Vorgaben werden nun der weiteren Bearbeitung der Sanierungsrahmenplanung für die Weststadt zugrunde gelegt. Deren Ergebnis wird erneut im Rat zu beschließen sein, auch als Zuwendungsgrundlage für die Städtebauförderung von Bund und Land in den kommenden Jahren.
Ein weiteres „Verkehrsthema“ auf der Tagesordnung war die Führung der B 39 im Bahnhofsumfeld. Aufbauend auf verkehrlichen und städtebaulichen Empfehlungen der Büroarbeitsgemeinschaft R+T und AgenceTer votierte der Stadtrat für diese Punkte:
1. Im Zuge der weiteren Umbauplanungen für die B 39 (im Abschnitt zwischen Viadukt Landauer Straße im Osten und Einmündung Obere Hauptstraße im Westen) soll ein Konzept verfolgt und in Zusammenarbeit mit dem LBM weiterentwickelt werden, welches folgende Bausteine beinhaltet:
Einführung eines streckenbezogenen Tempo 30 (im Wesentlichen aus Lärmschutzgründen),
Beibehaltung der vorhandenen Ampeln, aber Installation einer aktualisierten und leistungsfähigeren Signalsteuerung; Sicherstellen einer „grüne Welle“-Lösung auf der B 39,
Ergänzung von Radverkehrsanlagen auf der gesamten Streckenlänge,
Verbreiterung des Querschnitts im Bereich zwischen Gaststätte „Ambiente“ und Einmündung Schillerstraße,
Wegfall der Linksabbiegespur von Westen (B 39) kommend in die Exterstraße; zuvorige Ausleitung der Fahrzeuge über die Bahnhofstraße; Auffächerung der drei Fahr- bzw. Abbiegebeziehungen in der Bahnhofstraße vor der Ampel an der B 39,
Umbau der zuvor genannten Linksabbiegespur zu einer breiten Mittelinsel zur ebenerdigen, barrierefreien Querung der Straße; Ergänzung einer Lichtsignal-steuerung als Fußgänger-Bedarfsampel, die dann „grün“ freigibt, wenn der Linksabbieger aus der Bahnhofstraße in die B 39 „grün“ erhält,
Rückbau der heutigen Unterführung an dieser Stelle,
Prüfung, ob die Platzverhältnisse bei Einführung der o.g. Radverkehrsanlagen die Aufrechterhaltung des kleinen Linksabbiegestreifens (zwei Fahrzeuglängen) in die Gutenbergstraße zulassen oder nicht,
Unterbinden des Linksabbiegens von der B 39 in die Bahnhofstraße am Knoten mit der Schillerstraße,
Ergänzung eines schmalen Gehwegs auf der Seite des Saalbau-Geländes; Verbreiterung von sonstigen Gehwegen, wo möglich.
2. Beim Saalbau-Anbau soll geprüft werden, ob ein Teilabbruch von zwei bis drei Gebäudesegmenten an der Ostseite eine wirtschaftliche Weiternutzung des Gebäudes zulässt.
3. Alle übrigen Vorschläge aus der Ideenmesse 2014 für diesen Bereich der B 39 werden zurückgestellt.
Überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro wurden für Ingenieurleistungen für Stadtentwicklungsplanungen bereitgestellt. Zum einen geht es um eine Windkraftflächen-Potenzialstudie, die in dem laufenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren berücksichtigt werden soll. Betrachtet werden regional- und landesplanerische Vorgaben, naturschutzfachliche Vorgaben, Siedlungsabstände, Landschaftsbildaspekte und weiteres mehr. Zum anderen soll ein Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept erarbeitet werden, weil entsprechende Reserven im aktuellen Flächennutzungsplan weitestgehend aufgebraucht sind. Die Abteilung Stadtplanung möchte während der Sommerpause entsprechende Angebote einholen.
Beim Thema „Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen“ folgte der Stadtrat dem Votum des Hauptausschusses. Demnach wurde der Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwandes in der „Königsbergstraße“, der „Kreuzbergstraße“ in Duttweiler und der „Stauffenbergstraße auf jeweils 25 Prozent, in der „Breslauer Straße“, „Stettiner Straße“, „Talmühlenstraße“ sowie im „Triftbrunnenweg“ in Hambach auf 30 Prozent, in der „Pulverturmstraße“ auf 35 Prozent und in der „Haardter Straße“ auf 40 Prozent festgesetzt.
Die Straßenbeleuchtungsanlagen befanden sich nach einer Betriebsdauer von mehr als 35 Jahren in einem schlechten Zustand. So waren die Gläser der Leuchten stark verwittert, Lampenfassungen defekt und Masten teilweise von Rost befallen.
Mit der Übernahme von 25, 30, 35 beziehungsweise 40 Prozent durch die Stadt wird der Relation des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits Rechnung getragen.
Für den Gemeindeanteil im Zuge der Umrüstung auf LED sieht die Festsetzung wie folgt aus: „Aspenweg“, „Bergsteinstraße“, „In den Obergärten (zwischen Flugplatz- und Langenschemelstraße, Nord-Süd-Verlauf zwischen Hausnummer 4 und 25 sowie Einmündung Langenschemelstraße zwischen Hausnummer 24 und 52), „Wendelinusstraße“, „Hohe-Loog-Straße“ und „Neubergstraße“ (ab Hausnummer 21a bis Raiffeisenstraße mit der Stichstraße Nummern 57 bis 69) jeweils 25 Prozent sowie „Kalkbergstraße“ 30 Prozent.
In diesem Fall war die Beleuchtung über 30 Jahre im Einsatz und entsprechend schlecht. Für die Umrüstung auf LED wurde im Rahmen des Projekts „Klimaschutztechnologie bei der Stromnutzung“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 8.190,29 Euro aus Bundesmitteln gewährt.
Genehmigt wurde darüber hinaus der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke. Der Jahresfehlbetrag des Stadionbads in Höhe von 1.423.597,13 Euro wurde gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgedeckt.
Das Jahresergebnis der Stadtwerke in Höhe von 6.423.940 Euro wurde an die Tourist, Kongress und Saalbau GmbH abgeführt. Der im abzuführenden Jahresgewinn enthaltene Gewinn der Wasserversorgung in Höhe von 226.090 Euro wird der Kapitalrücklage der Stadtwerke zugeführt.
Weiteres Thema war die Nachbesserung des Parkraumkonzepts, in diesem Fall kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet. Ausgenommen ist der Parkraum, der speziell für Bewohner ausgewiesen ist. Für Parkstände an einer Ladestation, z. B. am Juliusplatz, ist kostenfreies Parken nur während des Ladevorgangs möglich. Parkautomaten werden einen entsprechenden Hinweis erhalten. Das Projekt wird – zu Erprobungszwecken – auf zwei Jahre befristet.
Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen berichtete die Abteilung Stadtplanung ausführlich über den Stand der Umsetzung des Radverkehrskonzepts. Bisher umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen: neue Induktionsschleife Kreuzung Rosengarten, zusätzliche Markierung, neue Fahrradständer im Innenstadtbereich, Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer in der Zeit zwischen 20 und 8 Uhr. Bis Ende des Jahres sollen weitere Einbahnstraßen freigeben werden, am „Hambacher Kreuz“ ist der Lückenschluss des Radweges geplant und im Rahmen der Sanierung der Talstraße soll ein Fahrradschutzstreifen entstehen. Alle Infos können auf der Homepage der Stadt nachgelesen werden.
Dem folgte ein Bericht über die seit Anfang März im Einsatz befindlichen Geschwindigkeitsmesstafeln. An der K1 am Adamsweg in Lachen-Speyerdorf beispielsweise fuhren bei einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern über 55 Prozent der Autofahrer zu schnell. In der Neubergstraße in Gimmeldingen waren es von Anfang März bis Ende Mai stets über 50 Prozent. Im Römerweg in Hambach lag die Quote dagegen bei unter 1,2 Prozent, in der Hambacher Straße in Höhe der Stephanstraße bei unter 9 Prozent. „Gerast“ wurde zudem in der Spitalbachstraße bei Tempo 30, hier waren mindestens 63 Prozent der Autofahrer zu schnell unterwegs. Hohe Quoten wurden darüber hinaus in der Weinstraße in Diedesfeld erzielt sowie in der Lilienthalstraße in Lachen-Speyerdorf. Spitzenreiter ist die Herzogstraße in Gimmeldingen mit 75,33 Prozent Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Auswertungen ergaben, dass sich die Prozentwerte im Laufe des Einsatzes der Messtafeln an einem Standort kaum verändert haben. Mit anderen Worten: Ein Lerneffekt ist bei allen langfristig gemessenen Standorten nicht erkennbar.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde nochmals eingehend über das Wegekonzept Grünzug Böbig beziehungsweise den Weg zwischen Martin-Luther- und Landwehrstraße informiert. Die SPD vertrat die Meinung, dass durch die Ertüchtigung des letzteren Weges der geplante neue Radweg entlang des Speyerbachs fraglich sei. Die Ertüchtigung des bestehenden Weges ist überwiegend aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt und habe an dieser Stelle keinerlei touristischen Wert. Der neue Fuß- und Radweg ist Teil eines Gesamtkonzepts für eine durchgängige Verbindung von der Innenstadt Richtung Osten inklusive optimaler Anbindung an den Haltepunkt Böbig. Die Maßnahme wird aus Mitteln der „Aktion Blau plus“ gefördert.
Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion betraf den Bau von Sicherungsanlagen an der Realschule plus. Bürgermeister Röthlingshöfer erläuterte ausführlich die ausgeführten Arbeiten und die Gründe hierfür.
Unter Mitteilungen und Anfragen berichtete Beigeordnete Blarr über den Sachstand hinsichtlich der Altlastensanierung am Winzinger Knoten. Derzeit läuft die Ausschreibung für die Vergabe einer Tiefenbohrung durch die DB, welche im Spätjahr 2016 ausgeführt werden soll. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird die SGD Süd von der Eigentümerin Maßnahmen zur Altlastensanierung fordern.
Für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft Landwehrstraße stellte der Stadtrat überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung. Die Mehrkosten ergaben sich vor allem durch die Beauftragung eines Objektschutzes während der Bauphase, eine erst spät mögliche Kalkulation der Regenwasserversickerung und den Einbau einer neuen Niederspannungsanlage.
Auch für den Ausbau der Containeranlagen in der Europastraße sind weitere 160.000 Euro notwendig. Sie sind der Tatsache geschuldet, dass es während der Arbeiten für die Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse stark geregnet hatte und die Gräben ausgepumpt beziehungsweise nochmal neu ausgekoffert werden mussten oder leicht belastetes Erdreich ausgetauscht werden musste.
Im nicht-öffentlichen Teil stimmte das Gremium für die Bestellung von Martin Franck und Stefan Ulrich als neue Geschäftsführer der Tourist, Kongress Saalbau GmbH (TKS) mit Wirkung zum 1. September 2016. Franck, der als langjährige Büroleiter der TKS über eine große betriebliche Erfahrung verfügt, soll als Geschäftsführer für das touristische Kerngeschäft inklusive Veranstaltungen und Saalbau verantwortlich sein. Ulrich, Leiter der städtischen Finanzabteilung, soll sich verstärkt um den wirtschaftlichen Betrieb, insbesondere um die Klärung der noch offenen steuerlichen Fragen sowie um die Aufarbeitung des Rechnungshofberichts kümmern.