Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat durch Urteil vom 5. Juli 2016 entschieden, dass ein syrischer Asylantragsteller nicht nach Ungarn zur Durchführung eines Asylverfahrens überstellt werden darf.
Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat durch Urteil vom 5. Juli 2016 entschieden, dass ein syrischer Asylantragsteller nicht nach Ungarn zur Durchführung eines Asylverfahrens überstellt werden darf.