Kirchheimbolanden – Jeweils fast 300.000 € in diesem und den zwei nächsten Jahren kommen den Kindertagesstätten im Donnersbergkreis sozusagen überplanmäßig zugute. Der Grund: Die Zahlung von Betreuungsgeld für Kleinkinder, die in der Familie gefördert werden, wurde als verfassungswidrig erklärt. Dadurch frei werdende Bundesmittel werden an die Länder verteilt, und Rheinland-Pfalz gibt davon die Hälfte an Städte und Kreise weiter. So erklärte Landrat Werner die Ausgangslage im Kreisausschuss, der später über die „Verteilung“ zu beschließen hatte. Das Geld aus Berlin sei zweckgebunden für die vorschulische Förderung einzusetzen. Die Anzahl der Kinder bis sechs Jahren diene dem Land als Verteilungsschlüssel, wurde erläutert.
Bei einer Vorberatung im Jugendhilfeausschuss habe man sich auf drei Themenfelder verständigt, denen der Geldsegen zukommen soll, teilte Jugenddezernent Fabian Kirsch mit. Im Personalbereich sollen die erweiterte Freistellung der Kitaleitungen umgesetzt und die Integrationsförderung für Kinder mit Migrationshintergrund intensiviert werden. Hierfür würden im laufenden Jahr wohl Ausgaben von etwa 64.000 € anfallen. Um die zugewiesenen 294,167 € kassenwirksam werden zu lassen, könnten in 2016 230.000 € für investive Maßnahmen eingesetzt werden, statt das Restguthaben zurückzuzahlen. Nächstes Jahr solle die Gewichtung dann anders ausfallen, hieß es.
Im Ausschuss fand der Verwaltungsvorschlag samt angeregter Investitionsförderung Zustimmung. Konkret werden hierbei bauliche Vorhaben in 35 Kitas einbezogen. Unterstützung erfahren dabei Träger von Kindertagesstätten, die gemäß Antragstellung insgesamt 1,8 Mio. € an Unterhaltungs- und Sanierungskosten aufzuwenden haben. Dank der zugeteilten „Sondermittel“ können sie ausnahmsweise Kreiszuschüsse für solche Investitionen erhalten.