Kreis Karlsruhe. Um Menschen beim Einstieg oder der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, können Kommunen, Organisationen und Vereine auch für das Jahr 2017 wieder Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Die ESF-Geschäftsstelle des Landkreises Karlsruhe ruft alle interessierten Projektträger auf, Förderanträge für das Jahr 2017 bis spätestens Freitag, 30. September 2016, zu stellen. Sie sind direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, einzureichen.
Dem Landkreis Karlsruhe steht für die Jahre 2017 und 2018 ein ESF-Mittelkontingent von jeweils 440.000 Euro zur Verfügung, die für die Umsetzung der spezifischen Ziele „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ sowie „Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ zu verwenden sind. Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie 2017 des Landkreises Karlsruhe kann im Internet unter www.landkreis-karlsruhe.de (Bürgerservice, Ämter und Ansprechpartner, Dez. III, Amt für Grundsatz und Soziales, Europäischer Sozialfonds, Link: Arbeitsmarktstrategie 2017) abgerufen werden.
Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren förderfähige Kosten mindestens 30.000 Euro betragen und der ESF-Anteil mindestens 35, höchstens aber 50 Prozent beträgt. Dies gilt sowohl für Projekte, die für ein Jahr als auch für zwei Jahre beantragt werden. Förderfähig sind außerdem ausschließlich Projekte, die die horizontalen Prinzipien (Querschnittsziele) „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ unterstützen.
Alle weiteren Informationen sowie Antragsformulare sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar. Auskünfte an Projektträger im Landkreis Karlsruhe erteilt Ulrike Brunner vom Landratsamt Karlsruhe unter Telefon (0721) 936-65360.