Karlsruhe: Bedrohen Handelsabkommen unser Trinkwasser?

Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

Fahrzeuge der Stadtwerke Karlsruhe
Fahrzeuge der Stadtwerke Karlsruhe

Karlsruhe – Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. Zu TiSA gibt es bisher so wenige aktuelle Informationen, dass keine Aussage möglich ist.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf umfangreichen Recherchen, mit denen Wolfgang Deinlein, Mitarbeiter im Bereich Trinkwasser-Qualitätssicherung und Umweltschutz, bereits im Jahr 2013 begonnen hat.

„Wir wollen einen Beitrag leisten zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf die kommunale Wasserwirtschaft. Denn die Folgen dieser Freihandelsabkommen für die Wasserversorgung sind unter Umständen gravierend und in der Bevölkerung bisher kaum bekannt“,

so Prof. Matthias Maier, Leiter der Karlsruher Trinkwasserversorgung.

CETA-Investitionsschutz

Der im CETA-Abkommen enthaltene Investitionsschutz würde ausländischen Investoren Sonderrechte gegenüber nur im Inland tätigen Unternehmen wie den Stadtwerken Karlsruhe gewähren. Diese Sonderrechte könnten sich auch auf die Erteilung von Wasserrechten auswirken und den behördlichen Ermessensspielraum zugunsten von ausländischen Investoren einschränken. Denn CETA stuft Wasserrechte grundsätzlich als Investitionen ein. So könnte Wasser durch die Hintertür letztlich zu einer Ware in privaten Händen werden. Die Stadtwerke Karlsruhe wären zum Beispiel dann nachteilig betroffen, wenn ein bereits niedergelassenes ausländisches Unternehmen um ein Grundwasservorkommen konkurriert, das auch von den Stadtwerken für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Darüber hinaus könnte sich der CETA-Investitionsschutz zum Beispiel auch bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten sehr nachteilig für die Stadtwerke und damit für die Karlsruher Bevölkerung auswirken. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn eine drohende Investitionsschutzklage eines ausländischen Investors die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes verhindert.

Mangelnder Schutz für das EU-Vorsorgeprinzip

Das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip, nach dem vor der Zulassung eines Stoffes nachgewiesen werden muss, dass von ihm keine beträchtlichen Gefahren ausgehen, ist in den USA und Kanada rechtlich nicht verankert. Auch in den Handelsabkommen wird das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Wasserversorger ist der vorsorgende Schutz des Grundwassers aber unverzichtbar, da Verschmutzungen im Nachhinein, wenn überhaupt, nur unter großem Aufwand und zu entsprechenden Kosten wieder beseitigt werden können.

Lückenhafte Ausnahmen von der Liberalisierung

Für die kommunale Wasserversorgung in Deutschland ist eine vollständige und rechtssichere Ausnahme von den Liberalisierungsbestimmungen von zentraler Bedeutung. Nur so wird gewährleistet, dass kommunale Wasserversorger auch in Zukunft ihrem Auftrag zur Daseinsvorsorge uneingeschränkt nachkommen können. Doch TTIP und CETA weisen dazu eine Reihe von Lücken auf. Durch die Hintertür der Freihandelsabkommen könnte so erneut verstärkter Druck zur Liberalisierung und damit zur Privatisierung der Wasserversorgung aufkommen. Erst 2013 hatte ein EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe zu einem langen Ringen und schließlich – insbesondere aufgrund des Drucks der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative Right2Water – zu einer einstweiligen Herausnahme der Wasserwirtschaft von den Liberalisierungsbestimmungen geführt.

„Die öffentliche Trinkwasserversorgung muss vollkommen aus den Freihandelsabkommen herausgenommen werden. Wir müssen weiterhin frei über die Wasserrechte verfügen können, ohne dass ein Risiko für Schadensersatzforderungen entsteht. Die Versorgung der Bevölkerung mit gesundem Trinkwasser muss weiterhin Vorrang haben vor allen anderen Interessen“,

so Maier weiter. Daher werden die Stadtwerke mit den Verbänden weitere Aufklärungsarbeit in Sachen Handelsabkommen leisten.

„Die Sachverhalte sind sehr komplex, nur wenige Experten kennen sie genau. Die Bevölkerung muss besser über die möglichen Folgen informiert werden“,

betont der Leiter der Karlsruher Wasserversorgung.

Weitere, tiefer gehende Informationen über die Auswirkungen der Handelsabkommen unter www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/presse/meldungen/2016/20160607.php