Wiesbaden – Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat eine positive Bilanz für die im Dezember 2014 eingeführte Kennzeichnungspflicht der hessischen Polizei gezogen.
„Insgesamt wurden bisher rund 14.000 Polizistinnen und Polizisten mit einer numerischen Kennzeichnung ausgestattet. Die Beamtinnen und Beamten erhielten jeweils drei Sets unterschiedlicher Nummern mit jeweils vier Schildern. Das ermöglicht den Trägern, bei der Wahrung der Erkennbar- und Identifizierbarkeit, selbstständig einen Wechsel der Nummer vorzunehmen. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Seit Dezember 2014 wurde nur eine Strafanzeige wegen Beleidigung unter der Nennung der Kennzeichnungsnummer gestellt. Dies spricht für das transparente, rechtmäßige und professionelle Handeln hessischer Polizistinnen und Polizisten“,
so Innenminister Peter Beuth.
Die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten sind in „geschlossenen Einsätzen“ mit einer individuellen fünfstelligen Nummer gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung wird gemäß dem Koalitionsvertrag ergänzend zu Namensschildern und der taktischen Kennzeichnung verwendet. Es wurden insgesamt mehr als 174.000 Kennzeichnungsschilder (jeder Polizist erhielt drei Sets mit unterschiedlichen Nummern mit je vier Schildern, also 3×4 Schilder) für rund 195.000 Euro beschafft. Erstmals eingesetzt wurden die Schilder im Rahmen von Einsatzlagen im Zusammenhang mit demonstrativen Aktionen am 9. März 2015 und bei der Eröffnung der Europäischen Zentralbank am 18. März 2015 – dort wurde sie von rund 1.100 Einsatzkräften der Hessischen Bereitschaftspolizei getragen. Bis heute konnten bezüglich des Schutzes bzw. der Anonymität der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten keine Probleme festgestellt werden.
Die Anzahl der Strafanzeigen und Aufsichtsbeschwerden gegen hessische Polizeibeamte ist im Jahresvergleich rückläufig. Während 2013 noch 441 Strafanzeigen zu verzeichnen waren, sank die Zahl 2014 auf 426 und 2015 auf 351. Zu Strafbefehlen oder Verurteilungen kam es 2013/2014 in jeweils 15, 2015 in elf Fällen. Die große Mehrheit der Verfahren wurde eingestellt. Ähnlich verhielt es sich bei den Aufsichtsbeschwerden: Die Zahl sank von 649 (2013) auf 540 (2014) und 539 im letzten Jahr. Mehr als 80 Prozent der Fälle erwies sich dabei als unbegründet.