Dienheim – Das Amtsgericht – Ermittlungsrichterin – in Mainz hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 126a Strafprozessordnung angeordnet.
Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie ist davon auszugehen, dass der Messerangriff des Beschuldigten auf den Jogger im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden ist.
Der Gesundheitszustand des Joggers, der sich noch in stationärer Behandlung befindet, hat sich stabilisiert.
Die Ermittlungen werden durch Vernehmung von Zeugen und der Auswertung der Spuren am Tatort fortgesetzt.