Karlsruhe (ots) – Gestern Nachmittag haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe einen Taschendieb in einem Fernverkehrszug festgenommen. Der 32-jährige Mann steht im dringenden Verdacht, eine 42-jährige Frau, auf der Fahrt von Frankfurt am Main nach Karlsruhe, bestohlen zu haben.
Als die Reisende kurzzeitig auf ihrem Sitzplatz eingeschlafen war, nutzte der Täter die hilflose Lage aus und entwendete das Bargeld aus dem Portemonnaie, welches sich in dem am Boden abgestellten Rucksack der Geschädigten befand. Zunächst bemerkten die weiteren Reisenden nichts von dem Diebstahl, da der Mann so tat, als ob er sich die Schuhe binden würde. Dabei ging er äußerst professionell vor.
Nach dem Diebstahl verließ er fluchtartig den Sitzplatz und begab sich in einen anderen Reisezugwagen. Die Geschädigte bemerkte kurz darauf den Verlust ihres Geldes.
Ein Zugbegleiter konnte den Tatverdächtigen anhand der Personenbeschreibung von drei Zeugen feststellen und festhalten.
Die verständigten Bundespolizisten konnten den Mann, nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Karlsruhe, vorläufig festnehmen.
Der Beschuldigte führte keine Ausweisdokumente mit sich und wurde zur Dienststelle verbracht. Bei der Durchsuchung wurden mehrere Geldscheine, im Wert von ca. 200 Euro, aufgefunden und sichergestellt. Die Stückelung stimmte mit dem entwendeten Geld überein.
Anhand der Finderandrücke konnte die Identität des 32-jährigen festgestellt werden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist u.a. wegen Diebstahls,
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Erst im März dieses Jahres wurde er aus einer drei monatigen Haftstrafe entlassen.
Der Mann wurde bereits zwölf Mal erkennungsdienstlich behandelt und hatte mehrfach falsche Personalien angegeben. Die Nationalität konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Zudem verfügte er über keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente und hält sich unerlaubt in Deutschland auf.
Weiterhin wurde festgestellt, dass er mit zwei Haftbefehlen wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht wird. Er wurde zu Geldstrafen von insgesamt 540 Euro, ersatzweise 54 Tagen Haft, verurteilt. Der Verhaftete konnte die Geldstrafen nicht bezahlen und wurde gestern Abend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Falls des Diebstahls, Erschleichen von Leistungen, unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wird ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt und der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt.