Medard, Lauterecken-Wolfstein – Eine Anwohnerin hat sich am Mittwoch an die Polizei gewandt. Rund um den Ort sei Gülle ausgefahren worden. Sie nahm an, dass dies zu dieser Jahreszeit verboten sei.
Nach kurzer Einblicknahme in die Düngeverordnung zur Gülledüngung musste der wenig begeisterten Dame mitgeteilt werden, dass das Ausbringen im Juli bei regnerischer Witterung im gesetzlichen Rahmen möglich ist. Vermutlich waren an diesem Morgen mehr Fenster in Medard geschlossen als sonst üblich. Nicht nur die Landwirte werden den nächsten Schauer ersehnt haben.
In Hausweiler war am Abend die Frage der Störung der Nachtruhe durch Erntemaschinen zu klären. Auf dem Acker nahe dem Ort wurde um 20 Uhr noch Raps eingebracht. Mit dem Beschwerdeführer wurden die Regelungen und Ausnahmen des Landes-Immissionsschutzgesetztes erörtert.