Kreis Alzey-Worms – Mittel aus dem Betreuungsgeld für zusätzliche Angebote im Landkreis Zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung sowie für die Schaffung zusätzlicher Projekte zur Betreuung und Förderung von Kindern sollen im Landkreis Alzey-Worms vom Bund aus dem ehemaligen Betreuungsgeld zur Verfügung gestellte Mittel genutzt werden.
„Die Unterstützung seitens des Bundes ermöglicht es, ergänzende Angebote zu schaffen, die integrierende Wirkung haben und gleichermaßen von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund genutzt werden können“, betont Landrat Ernst Walter Görisch. Das Gesamtvolumen der Mittel aus dem Betreuungsgeld, die der Landkreis Alzey-Worms erhält, beträgt rund 1,5 Millionen Euro. 520 000 Euro werden jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgezahlt.
„Geplant ist ein vielfältiges Angebot mit unterschiedlichsten Maßnahmen, die auch Modellcharakter haben können“, berichtet Frederike Fleischer, stellvertretende Leiterin des Jugendamtes der Landkreises Alzey-Worms.
Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten sollen zunächst in den Ortsgemeinden und Städten entstehen, in denen Bedarfe an weiteren Kindertagesstätten-Plätzen bestehen. Außerdem soll die Betreuung durch zusätzliche interkulturelle Fachkräfte und Auszubildende gestärkt werden. Eine bessere Integration der Flüchtlinge könne durch eine Aufstockung der Mittel zur Sprachförderung Dolmetscher-Einsätze und Willkommenspakete gefördert werden. Außerdem seien in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Kirchengemeinden und Kommunen Eltern-Kind-Gruppen mit multikultureller Belegung geplant. Deren Ziel werde es sein, ein Bildungs- und Kontaktangebot sowohl für Kinder als auch für Eltern zu schaffen.
„Kinder mit Fluchterfahrung sollen so früh wie möglich gefördert und unterstützt werden. Zudem ist ein mobiles Angebot geplant, in dessen Rahmen Fachkräfte Gemeinden aufsuchen, in denen viele Flüchtlingsfamilien mit Kindern untergebracht sind. Auch hier stehen Sprachförderung und die Förderung des Kontaktes von Kindern mit und ohne Fluchterfahrung im Vordergrund“, so Fleischer.
Ziel der Maßnahmen sei es, einen möglichst frühzeitigen Zugang zu Bildung, Förderung und Teilhabe zu gewährleisten. Für die Beantragung von Maßnahmen, die gefördert werden sollen, ist dem Jugendamt ein Antrag mit Beschreibung des Projektes, der Konzeption sowie der Kostenaufstellung bzw. -kalkulation vorzulegen. Die durch die Mittel aus dem Betreuungsgeld geförderten Maßnahmen sind in der Regel bis zum 31. Dezember 2018 befristet, wobei Zuschüsse oder Kostenübernahmen nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Ansprechpartner beim Jugendamt für Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kindertagesbetreuung: Simone Schröder (06731) 408-5442 und Kevin Zakostelny (06731) 408-5441. Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Erstattung von Sachkosten: Ute Nürnberger- Axt (06731) 408-5321 und Annette Rohn (06731) 408-5322. Für Fragen, die die integrative Kindertagespflege betreffen, sind Angelika Mehling-Felten (06731) 408-5031 und Andrea Merck (06731) 408-5032 zuständig. Fragen zur Förderung von Eltern-Kind-Gruppen beantwortet Melanie Sterz (06731) 408-5292.