Karlsruhe – Beim Eintreffen des ersten Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Durlach um 20:11 Uhr schlugen Flammen aus Fenstern im Dachgeschoss des Wohnhauses. Personen die sich beim Ausbrechen des Feuers noch im Gebäude befanden, hatten sich bereits selbstständig gerettet.
Durch eine gezielte Brandbekämpfung im Inneren des Gebäudes konnte das Feuer schnell unter Kontrolle gebracht werden. Aus einer Wohnung unter dem Brandgeschoss wurde eine Katze gerettet.
Die Branddirektion weist in diesem Zusammenhang auf die Rauchmelderpflicht hin!
Seit dem 01.01.2015 müssen in Baden-Württemberg alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (z.B. Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer), sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Nicht-Beachtung dieser Pflicht stellt einen baulichen Mangel im Sinne der Landesbauordnung dar.