Italien – Nach einem Bagatellunfall, etwa einem Parkrempler mit einem Mietwagen, nimmt die italienische Polizei keine Anzeigen mehr auf oder protokolliert diese. Zahlreiche Versicherungen machten dieses Protokoll zur Voraussetzung, um einen Schaden zu regulieren.
Der ADAC rät Autofahrern, nach einem Unfall in Italien weiterhin einen Polizeibericht anzufordern. Ist dies nicht möglich, müssen die Unfallbeteiligten einen Unfall- und Schadensbericht erstellen und den Schaden umgehend dem Autovermieter melden.
Ratsam ist es, einen Europäischen Unfallbericht an Bord zu haben. Er ist auf der ADAC-Homepage gegen Gebühr bestellbar. Die Broschüre „Was tun nach einem Unfall“ in mehrsprachiger Ausführung gibt wertvolle Tipps. Sie ist online und in den Clubgeschäftsstellen erhältlich.