Kreis und Stadt Kaiserslautern (ots) – Das Vollstrecken von Haftbefehlen gehört für Polizeibeamte zum Tagesgeschäft.
Die Flucht- und Versteckversuche der Gesuchten geben gelegentlich Grund zum Schmunzeln.
Hier zwei Beispiele:
Als die Polizisten an einer Wohnung im östlichen Stadtgebiet auftauchten, versteckte sich der gesuchte Mann hinter der Badezimmertür und ließ seine Lebensgefährtin behaupten, er befände sich nicht in der Wohnung. Die Polizisten fanden ihn trotzdem.
Ein anderer Beschuldigter aus dem nördlichen Kreisgebiet war ebenfalls bei seiner Freundin untergetaucht. Als die Beamten an ihrem Haus klingelten, gab die Frau an, ihr Freund wäre nicht bei ihr. Währenddessen flüchtete der 41-Jährige nur in Unterhose bekleidet über die Terrasse in den Wald hinter dem Anwesen. Er konnte zunächst nicht aufgefunden werden, doch die Beamten kehrten später nochmals zum Haus zurück und nahmen ihn nach einem erneuten Fluchtversuch schließlich fest.
Die jeweiligen Freundinnen der Gesuchten können nun wegen versuchter Strafvereitelung bei Erledigung eines Haftbefehls belangt werden.