Ludwigshafen – Am 08.08.2016 um 00:30 Uhr, wurde eine 50-jährige Fahrradfahrerin in der Sternstraße kontrolliert. Weil die Frau nach Alkohol roch wurde ihr ein Test angeboten. Dieser ergab einen Wert von 1,5 Promille. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihr Fahrrad wurde vor Ort angeschlossen und die Frau setzte ihren Heimweg zu Fuß fort.
Die Promillegrenze bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Ist ein solcher oder höherer Wert erreicht, wird eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Darüber hinaus kann das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.