Neustadt an der Weinstraße – Im Bereich des ehemaligen Hertie Gebäudes, Richtung Bachgängel West, sah sich das städtische Ordnungsamt jetzt zum Handeln gezwungen. Problem war, dass hier immer wieder Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt wurden und Fußgänger somit auf die Fahrbahn der B38 ausweichen mussten.
Daher wurde veranlasst, den privaten vom öffentlichen Verkehrsraum durch zwei durchgängige Linien abzugrenzen. Im privaten Raum (direkt am Gebäude) werden abgestellte Fahrzeuge nach wie vor toleriert. Ragt ein solches hingegen in den Fußgängerweg hinein, muss mit einer entsprechenden Ahndung durch das Ordnungsamt gerechnet werden.
Die Markierungsarbeiten waren vor knapp vier Wochen vom Bauhof durchgeführt worden. Nach ersten Einschätzungen des Ordnungsamts hat sich die Maßnahme bewährt.