Maxdorf – Am Nachmittag des 10.08.2016 wurde ein ordnungsgemäß abgestellter Pkw der Marke Mercedes-Benz mit RP-Kennzeichen durch ein unbekanntes Fahrzeug in der Goethestraße beschädigt.
Der Unfallschaden beläuft sich auf ca. 1000€.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall bei der Polizei zu melden.