Saarbrücken – Der Saarbrücker Zoll beschlagnahmte Anfang August einen Mantel und einen Teppich aus Schneeleopardenfell. Die Waren wurden per Post aus Osteuropa an eine 28-jährige Frau im Regionalverband Saarbrücken gesendet. Diese Erbstücke brachten allerdings nicht nur Freude mit sich:
Der Schneeleopard ist vom Aussterben bedroht. Deshalb ist er im Washingtoner Arten- schutzübereinkommen als geschützte Tierart gelistet. Teil dieses Schutzes ist, dass die Tiere und deren Felle nicht frei gehandelt werden dürfen. Bei der Einfuhr in die Europäische Union ist deshalb u.a. eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz notwendig. Diese konnte die Paketempfängerin allerdings nicht vorlegen.
Der Mantel und der Teppich wurden beschlagnahmt, gegen die 28-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt Frankfurt/ Main – Dienstsitz Kaiserslautern.
Der Artenschutz ist auf den bestmöglichen Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ausgerichtet. Deshalb wird nicht zwischen „aktuellen Verstößen“ und „Altlasten“ unterschieden. Auch wenn – wie in diesem Fall – die Schneeleopardenfelle schon älter und bereits benutzt waren, werden die Tiere bzw. die Erzeugnisse daraus aus dem Verkehr gezogen, wenn die vorgeschriebenen Formalitäten, wie die Vorlage einer Einfuhrgenehmigung, nicht vorliegen.
Zusatzinformation:
Der Schneeleopard ist nach Anhang I geschützt (lateinische Bezeichnung: Uncia uncia). Bereits seit Beginn des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (1975) befindet sich der Schneeleopard in dieser höchsten internationalen Schutzstufe. Die Rote Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten geht derzeit von einer weltweiten Ge- samtpopulation von 4.000 bis 6.500 erwachsenen Tieren mit abnehmender Tendenz aus.
Dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (international auch als CITES-Abkommen bekannt) zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sind 182 Staaten beigetreten. Ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz. Die gefährdeten Arten sind im WA entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen (I bis III) aufgelistet.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.
Speziell für Touristen wurden Informationen über gefährdete Arten aus Reiseregionen unter www.artenschutz- online.de zusammengestellt.
Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.
Informationen zu dem aktuellen Schutzstatus der geschützten Tiere und Pflanzen können auch unter www.wisia.de eingesehen werden.