Heidelberg – Bis zum 30. September 2016 können interessierte Trägerinnen und Träger noch ihre Projektanträge auf Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr 2017 einreichen.
Insgesamt stehen Heidelberg 200.000 Euro aus ESF-Mitteln aus dem regionalen Kontingent des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung. Der ESF ist das zentrale Finanzierungsinstrument für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Europäischen Union. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Über die Nutzung des Geldes in den Stadt- und Landkreisen entscheiden jeweils regionale ESF-Arbeitskreise.
Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat am 23. Juni 2016 seine Arbeitsmarktstrategie für das Förderjahr 2017 festgelegt. Danach können in Heidelberg Projekte ESF-Fördermittel erhalten, die zwei spezifische Ziele verfolgen:
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch ausbildungsferne junge Erwachsene, die durch die Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden.
Projektideen für das Förderjahr 2017
Bildungseinrichtungen und Beschäftigungsträger, die Projektideen in den zwei genannten spezifischen Zielen für das Förderjahr 2017 haben, können sich bei der Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises Heidelberg, c/o Stadt Heidelberg, Amt für Chancengleichheit, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, melden (Telefon 06221 58-15560, E-Mail gertrud.brich@heidelberg.de). Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.heidelberg.de/esf. Weitere Hinweise zum Europäischen Sozialfonds sind auf der ESF-Internetseite des Landes Baden-Württemberg www.esf-bw.de verfügbar.