Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sieht ein 49-jähriger Autofahrer einer Anzeige entgegen.
Dieser hatte am Sonntagmorgen gegen 7.30 Uhr beim Durchfahren der Grundelbachstraße einen geparkten VW Golf touchiert, Schaden in bislang nicht bekannter Höhe angerichtet und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall, alarmierte die Polizei und fuhr hinter dem VW Caddy her. Die Polizeistreife stoppte schließlich den Autofahrer in Hemsbach, nachdem er verschiedene Anhaltesignale der Beamten nicht beachtet hatte.
Deutlicher Alkoholgeruch wehte den Polizeibeamten entgegen; der 49-Jährige hatte eine äußerst undeutliche Aussprache und schwankte eindeutig beim Gehen. Eine Alkoholüberprüfung vor Ort funktionierte aufgrund mehrerer Bedienfehler durch den 49-Jährigen nicht, so dass ihm auf der Wache ein weiterer Test angeboten wurde: Ergebnis 2,88 Promille. Danach war eine Blutentnahme fällig.