Kaiserslautern – Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe kam es am Mittwochnachmittag im Osten der Stadt zum Einsatz zahlreicher Polizeikräfte.
Die Geldstrafe war vom Amtsgericht Kaiserslautern wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhängt worden und war rechtskräftig. Da die Geldstrafe nicht bezahlt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern als Vollstreckungsbehörde Vollstreckungshaftbefehl erlassen, der gegen den 26-jährigen Betroffenen durch drei zivil gekleidete Polizisten vollstreckt werden sollte.
Als sich ihm zwei Beamte zu erkennen gaben und ihm in der Wohnung den Haftbefehl eröffneten – der dritte Beamte sicherte vor dem Wohnanwesen die Hauseingangstür – weigerte sich der Mann mitzugehen. Seinen beiden Brüdern wird vorgeworfen, den Einsatzkräften dann den Weg nach draußen versperrt zu haben, so dass der dritte Beamte seinen Kollegen durch ein Fenster zu Hilfe zu eilen musste. Dem ältesten, 39-jährigen Bruder wird vorgeworfen, mit einem Messer in der Hand gedroht und dieses erst weggelegt zu haben, als eine Polizistin ihre Pistole zog und den Schusswaffeneinsatz androhte.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen wehrte sich der 26-Jährige gegen die Festnahme, so dass die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden und Verstärkung rufen musste, bis er schließlich gefesselt zum Streifenwagen geführt werden konnte, wo es nochmals zu Widerstandshandlungen kam.
Dem 26-Jährigen wird nun erneut strafbarer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, einer Polizistin in den Bauch getreten zu haben sowie ein Gefäß in die Richtung eines Polizisten geworfen und seinen Kopf nur knapp verfehlt zu haben. Die Polizistin musste im Krankenhaus behandelt werden und konnte ihren Dienst bislang nicht wieder aufnehmen. Mindestens zwei weitere Polizeibeamte erlitten ebenfalls Verletzungen.
Auf Anordnung der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern wurden dem Verhafteten und seinem 39-jährigen Bruder jeweils eine Blutprobe entnommen und die Wohnung nach dem Messer und einem Mobiltelefon durchsucht. Der 29-jährige, zweite Bruder des Verhafteten hatte die Polizisten ohne deren Einverständnis in einer Wohnung mit einem Handy gefilmt und auch das gesprochene Wort aufgenommen und kündigte an, das Video zu veröffentlichen. Weil der Verdacht eines Verstoßes gegen Straftatbestände zum Schutz der Vertraulichkeit des Wortes und des höchstpersönlichen Lebensbereichs besteht, wurde das Telefon sichergestellt. Das Messer wurde ebenfalls sichergestellt.
Die Ermittlungen laufen. Insbesondere werden die Betroffenen angehört werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbreitung eines solchen ohne Zustimmung der Betroffenen aufgenommenen Videos die genannten Straftatbestände zum Schutz der Privatsphäre erfüllen kann sowie nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie strafbar sein kann.