BAB 5 und 6: Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer ab Mittwoch, 24. August 2016

Baden-Württemberg – Wegen der zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen über 30 Grad wird ab Mittwoch, den 24. August 2016, hitzebedingt ein Tempolimit auf Teilabschnitten der Autobahnen A 5 und A 6 angeordnet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersagbar ist.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in den Abschnitten, in denen dies möglich ist, von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer gilt bis auf Weiteres.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.

Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de; www.bmvbs.de – Rubrik Baustellen-Infosystem; www.baustellen-bw.de.