Wiesbaden – Bereits seit 2005 bietet das Standesamt Wiesbaden in der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim heiratswilligen Paaren von nah und fern für ihre Hochzeit einen historischen Trau(m)ort an. Das schöne Ambiente des Kurfürstenzimmers im Museum Castellum in der Reduit sorgte in den vergangenen Jahren für große Nachfrage.
Ausgestattet mit historischen Vitrinen und liebevoll restaurierten Stühlen, bietet das Trauzimmer einen stilvollen Rahmen für Eheschließungen. Brautpaar samt Trauzeugen und bis zu 25 weitere Gäste können dort empfangen werden. Auch der Eingangsraum mit seinen interessanten Ausstellungsvitrinen und dem Wandgemälde, sowie der herrliche Blick über den Rheinstrand nach Mainz kommen bei den Hochzeitsgesellschaften gut an und sind beliebte Fotomotive. Im Anschluss an die Eheschließung können die Paare im Hof der Reduit mit ihren Gästen auf den neuen Lebensabschnitt anstoßen. Bistrotische werden hierzu auf Anfrage bereitgestellt. Darüber hinaus kann das Angebot der Gesellschaft für Heimatgeschichte, die das Museum betreibt, genutzt werden und ein Sektempfang bestellt werden.
Von April bis Oktober gilt das Angebot für den gefragten Heiratsort, den man auch im Internet unter www.wiesbaden.de/trauorte besuchen kann. Reservierungen können ab sofort über das Standesamt vorgenommen werden.
Die Termine für das Jahr 2017 sind im Einzelnen:
- Freitag, 7. April 2017
- Freitag, 12. Mai 2017
- Samstag, 20. Mai 2017
- Freitag, 9. Juni 2017
- Samstag, 24. Juni 2017
- Freitag, 14. Juli 2017
- Samstag, 29. Juli 2017
- Freitag, 11. August 2017
- Samstag, 26. August 2017
- Freitag, 15. September 2017
- Freitag, 13. Oktober 2017
Für weitere Informationen und Beratung stehen die Standesbeamtinnen Frau Löber und Frau Kasper im Standesamt der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim, St. Veiter Platz 1, Telefon 06134 603242 oder 603239 zur Verfügung.
Heiraten im St. Veit Saal
Auch im Jahr 2017 ist es wieder möglich in der Alten Ortsverwaltung Kostheim zu heiraten. Alteingesessene Kostheimer kennen den Saal noch aus früheren Tagen, als sich die Ortsverwaltung noch im Gebäude befand. Daher wird der Saal auch gerne von jungen Kostheimer Paaren genutzt, deren Eltern oder Großeltern bereits dort die Ehe geschlossen haben.
Nach einer aufwendigen Sanierung des Gebäudes, bietet das Standesamt der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim im St. Veit Saal an. Der Saal wurde mit Holzfußboden sowie neuen cremefarbenen, bodenlangen Vorhängen ausgestattet. Ein Kronleuchter und die mit bordeauxroten Hussen überzogenen Stühle, sowie ein festlich gestalteter Trautisch, runden das Hochzeitsambiente ab. Hier finden neben dem Brautpaar mit seinen Trauzeugen bis zu 35 Gäste Platz. Im Anschluss an die Hochzeit kann ein Sektempfang unter der Pergola im Hof des Anwesens stattfinden.
Die für das Jahr 2017 festgelegten Termine sind im Einzelnen:
- Freitag, 5. Mai 2017
- Freitag, 30. Juni 2017
- Freitag, 18. August 2017
- Samstag, 7. Oktober 2017
Reservierung oder Beratung sind bei Frau Löber oder Frau Kasper in der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim, St. Veiter Platz 1, unter der Telefonnummer 06134 603242 oder 603239 möglich – oder per E-Mail an Ortsverwaltung-Kastel-Kostheim@wiesbaden.de.
Heiraten im Schloss Biebrich
Paare, die sich im Jahre 2017 das „Ja-Wort“ im Biebricher Schloss geben wollen, haben ab Donnerstag, 22. September, die Möglichkeit, sich beim Standesamt in Biebrich ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung reservieren zu lassen.
Für das kommende Jahr stehen folgende Trautermine zur Verfügung:
- Mittwoch: 14. Juni 2017
- Freitage: 17. März, 7. April, 28. April, 5. Mai, 19. Mai, 23. Juni, 7. Juli, 21. Juli, 25. August, 8. September; 29. September; 6. Oktober 2017
- Samstage: 8. Juli; 12. August; 9. September 2017
Die Vergabe der Trautermine erfolgt am Donnerstag, 22. September von 8 bis 12 Uhr (nur telefonisch) unter den Rufnummern 0611 319112 und 0611 319118. Vorherige Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
Ab Freitag, 23. September, werden Reservierungen auch bei persönlicher Vorsprache vorgenommen. Für eine Trauung im Schloss sind 140 Euro zusätzlich zu den üblichen Gebühren zu zahlen.