Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk.
Frankenthal: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch alkoholisierten Verkehrsteilnehmer
Frankenthal – Am Samstag, den 03.09.2016 gegen 12:10 Uhr kam es in der Hauptstraße in Frankenthal-Mörsch zu einem Verkehrsunfall.
In einer Kurve berührte ein PKW-Fahrer einen entgegenkommenden Linienbus und fuhr sofort weiter ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ca. 1000 € zu kümmern. Durch den Busfahrer konnte das Kennzeichen des Verursachers abgelesen werden. Der PKW-Fahrer konnte an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,32 Promille. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.
Frankenthal: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Frankenthal – Am Freitag, den 02.09.2016 gegen 15:30 Uhr wurde durch Zeugen eine Verkehrsunfall in einem Parkhaus in der Welschgasse in Frankenthal beobachtet.
Ein 92-Jähriger Kraftfahrzeugführer beschädigte beim Ausparken einen ordnungsgemäß geparkten PKW. Danach stieg der Fahrer aus und schaute sich den entstandenen Sachschaden an.
Ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern stieg er wieder ein und fuhr weiter. Die Zeugen machten den Fahrzeugführer auf den Unfall aufmerksam. Daraufhin wurde ihnen durch den Verkehrsteilnehmer erklärt, dass ja nur ein kleiner Kratzer enstanden wäre. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Die Polizei weist daraufhin, dass auch bei geringem Sachschaden der Fahrzeug-Halter oder die Polizei zum Zwecke des Personalienaustausch verständigt werden muss. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann im Rahmen des Strafverfahrens zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.